Uster
Das Jahrzeitbuch von Uster (1473)
(Zentralbibliothek Zürich, Ms C 1)


Vorstellung des Jahrzeitbuches in Zusammenhang mit der Pfarrei Uster

Inhalt


Zusammenfassung

Einleitung

Historischer Rahmen zum Jahrzeitbuch und zur Pfarrei

1. Was ist ein Jahrzeitbuch?

- Jahrzeitbuch

- Das Mittelalter – eine vom Tod geprägte Gesellschaft

- Jahrzeiteinträge

- Kalender

- Aufbau des Jahrzeitbuches

2. Das Jahrzeitbuch als Rechts- und Wirtschaftsbuch

3. Ein den dörflichen Alltag prägendes Nachschlagewerk

4. Eine Schriftquelle für die Geschichte von Uster vom 14. bis zum beginnenden 16. Jahrhundert

- Kapellen

5. Ein Instrument zur Herrschaftsdemonstration oder eine Manifestation der sich bildenden Pfarrgemeinde?

6. Die Entstehung des Jahrzeitbuches von 1473 und das alte Jahrzeitbuch

7. Eine Schriftquelle zum historischen und politischen Bewusstsein von 1473

- Geschichtsbewusstsein und Geschichtsbild

- Politisches Bewusstsein und Ereignisse

8. Was bleibt?

9. Literatur

- Bibliographie

- Originalquellen, Quelleneditionen und Quellenverzeichnisse:

- Abkürzungen Archive und Bibliotheken

- Zusammenfassung

Anhang – Seiten aus dem kalendarischen Teil des Jahrzeitbuches



Zusammenfassung

Das rund 120 Seiten umfassende Jahrzeitbuch von Uster besteht aus drei Teilen, dessen wichtigster Teil der Kalender der Jahrzeiten bildet, der auch Heiligentage, Kirchenfeste und Ablässe beinhaltet. Bei einer Jahrzeit handelte es sich um den Jahrestag, der nicht zwingend dem Todestag entspricht, eines Verstorbenen, dem in der Kirche einmal jährlich – allenfalls in einer Messe – durch Gebet und Fürbitten gedacht wurde. Wie es die Urkunden und Notizen im ersten und dritten Teil des für Arme und Priester den Rhythmus des alltäglichen Lebens. Nebst seiner besonderen Schönheit ist es eine wichtige Quelle zur Geschichte der Pfarrei Uster, welche auch die heutigen Gemeinden Greifensee und Volketswil umfasste, vom 14. bis beginnenden 16. Jh., da es Einblicke in das kirchliche und gesellschaftliche Leben der damaligen Dörfer erlaubt. Dabei dokumentiert es auch die Bedeutung der Kirche und der lokalen Führungselite, - auch deswegen, weil die Entstehung des Buches aus einem älteren teilweise nachzuvollziehen ist - aber auch das historische und politische Bewusstsein der damaligen Zeit. Aus dieser Zeit blieben nebst dem Buche selbst auch Bauten und als jährliches Fest, der Uster Märt, erhalten.

Inhalt


Einleitung

Das 1473 fertig gestellte Jahrzeitbuch von Uster ist besonders kostbar, schon nur weil es nicht aus Papierseiten, sondern aus teuren Pergamentblättern besteht. Zudem wird dieses aus dem 15. Jh. stammende Buch von einem Ledereinband geschützt. Zu grossen Teilen ist es ein kalligraphisches Meisterwerk, da etliche Passagen in einer schönen und regelmässigen Buchschrift verfasst wurden und Anfangsbuchstaben und Titelbuchstaben ganz besonders schön gestaltet wurden. Berühmt ist es auch wegen den vielen sorgfältig gezeichneten Wappen.

„Das Jahrzeitbuch von Uster gilt als das schönste der deutschsprachigen Schweiz. Den Namen vornehmer Stifter wie der Herren von Landenberg sind hier kunstvoll ausgeführte Wappen beigegeben.“ So beschrieb Rainer Hugener die Bedeutung des Jahrzeitbuchs der Pfarrei Uster 2008. Paul Kläui lobte das Buch 1964 im Zusammenhang mit der kurz vor der Erstellung des Jahrzeitbuchs erfolgten Ankunft des neuen Leutpriesters (Pfarrers), Felix Kaltschmid, etwa 1469/70 folgendermassen: „Als er endlich in Uster antreten konnte, war es seine Aufgabe, das neue Jahrzeitbuch anzulegen. Ob er es selber in dreijähriger Arbeit geschrieben hat, oder durch einen ausgebildeten Schreiber oder Notar ausführen ließ, wissen wir nicht, möchten aber eher letzteres vermuten. Denn das Jahrzeitbuch, das als einziges unseres Kantons bis auf eine kleine Lücke (Blätter 35 und 36, enthaltend 29. September bis 14. Oktober) vollständig erhalten ist, ist ein kalligraphisches Meisterwerk. Wie damals für bedeutungsvolle Arbeiten üblich, ist der Schreibstoff Pergament, der Einband besteht aus lederüberzogenen Buchenholzdeckeln, die einst mit Messingbuckeln geschmückt waren.“ Friedrich Hegi, der 1922 die Jahrzeitbücher der Zürcher Landschaft beschrieb, hob seine Bedeutung folgendermassen hervor: „Das heute in der Zürcher Zentralbibliothek liegende Original des neuen Jahrzeitenbuches von 1469/1473 ist das am schönsten ausgestattete Anniversar des Kantons Zürich; in der Pergamentqualität geht ihm zwar das Jahrzeitenbuch von Richterswil voran, und dieses tritt auch kalligraphisch wie das ebenfalls von Heinrich Vinsler geschriebene Anniversar von Wald nicht stark hinter dem Zeitbuche von Uster zurück.[1]

Dieses als kalligraphisches Meisterwerk geltende und mit Wappen geschmückte Buch, das als das schönste Anniversar der deutschen Schweiz gilt, soll hier vorgestellt werden. Wir gehen den Fragen nach, was eine Jahrzeit und somit ein Jahrzeitbuch ist und was die verschiedenen Aspekte dieses Buches sind. Das Jahrzeitbuch gehörte zu den wichtigen Büchern der mittelalterlichen Pfarrei Uster. War es ein rein kirchliches Buch? Diese Frage ist zu verneinen, denn es beinhaltet auch Aspekte aus dem rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich. Ebenso prägte es das das alltägliche Leben. Diente es der Herrschaftsdemonstration? Wir werden auch seine Bedeutung als Quelle für die Geschichte der Pfarrei Uster betrachten, sowie für das historische und politische Bewusstsein.

Das Jahrzeitbuch wird seit längerer Zeit in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich (Signatur: ZBZ, Ms C 1) aufbewahrt Der Handschriftenabteilung und insbesondere Rainer Walter, gebührt grosser Dank für die Bereitstellung der Digitalisate des Originals. Ebenso ist Bruno Schmid zu danken, der seine leider im Rohstadium verbliebene Transkription des Jahrzeitbuches zur Verfügung stellte und so ein zügiges Arbeiten erlaubte. Ebenso sei den Korrektoren, Pietro Maggi, Caroline Vetsch und Christoph Brogle gedankt.

Hier soll das Buch als solches im Vordergrund stehen und in Zusammenhang zur mittelalterlichen Pfarrei Uster gestellt werden. Auch wenn das Beiziehen der Forschungsliteratur und eine systematische Auswertung aller mit dem Jahrzeitbuch und dem mittelalterlichen Uster zusammenhängenden Urkunden und Schriften zu mehr Ergebnissen geführt hätte, würden viele Fragen offen bleiben. Denn das Jahrzeitbuch ist nicht nur ein riesiger Informationspool zum mittelalterlichen Uster. Es wirft ebenso viele Fragen auf, wie es interessante Details zur damaligen Zeit liefert. Vieles, was für den damaligen Menschen selbstverständlich war, ist im Buch nicht verzeichnet und bleibt uns unbekannt. Aus praktischen Gründen wurden hier vor allem Textausschnitte von den schönen Händen von 1473 berücksichtigt. Die späteren Schreiber benutzen eine weniger übersichtliche Schrift und deren Einträge eignen sich daher weniger als Beispiele.

Wir beginnen mit einer Übersicht zu den historischen Rahmenbedingungen der Pfarrei Uster und seinem Jahrzeitbuch.

Inhalt





Historischer Rahmen zum Jahrzeitbuch und zur Pfarrei

Die mittelalterliche Pfarrei Uster umfasste auch die heutigen Gemeinden Greifensee und Volketswil. Im Mittelalter gehörten die Kirchen bis zum Investiturstreit Ende 11. Jh. oft Adligen oder einer grösseren geistlichen Institution. Diese Eigenkirchherren waren meistens die Nachkommen der Kirchengründer. Sie setzten den Priester ein und verfügten über den Kirchenbesitz, der faktisch von ihrem weiteren privaten Gut kaum zu unterscheiden war. Somit waren sie auch für den Kirchenbau und den Lebensunterhalt der Priester selbst zuständig. Dieses Eigenkirchenrecht wurde später eingeschränkt. Aus dem Eigentümer der Kirche wurde der Patronatsherr oder Inhaber des Kirchensatzes, der dem Bischof den Priester vorschlug und von Fall zu Fall weiterhin faktisch eine mehr oder weniger alleinige Verfügungsgewalt über eine Kirche ausüben konnte. Als Kirchensteuer konzipiert war ursprünglich der Zehnten. Diesen findet man oft nicht mehr im Besitz der Pfarrkirche, sondern in privater Hand, sei es als Lehen oder Eigentum eines Herrschaftsträgers (Graf, Ritter, Kloster etc.). Im Einzelfall ist es schwierig den Grund für diesen Umstand zu finden. Typisch für das Mittelalter ist es, dass Staatlichkeit, die Kirche, eine geistliche Institution, und privater Besitz fast völlig ineinander verwoben waren.

Mit der Zeit entwickelte sich die Pfarrei organisatorisch so, dass es an jeder Kirche mehrere Priester gab, welche jeweils eine Pfründe innehatten, was nichts anderes war als die Priesterstelle samt den entsprechenden Einkünften zur Entlöhnung des jeweiligen Pfrundinhabers. Die Pfründen wurden von aus dem Kirchengut resp. aus jährlichen Einkünften, d.h. speziell für die jeweilige Priesterstelle ausgesonderten Beträgen, finanziert. Eine Pfründe konnte auch durch eine entsprechende Spende von Land oder Zinsen gegründet werden, wie sie von den Landenberger und Bonstetter Herren in Uster auch getätigt wurde. Der Priester, der eine Pfründe innehatte, wurde Pfründer, Kapplan oder einfach Priester genannt. Der wichtigste Priester, der dem heutigen Pfarrer entspricht und der vom Bischof auf Vorschlag des Patronatsherrn eingesetzt wurde, war der Leutpriester. Von den verschiedenen Pfründen, die in der Pfarrkirche von Uster je einem Altar zugeordnet waren, waren vor allem der Leutpriester, der St. Peterspfründer und der Priester des St. Verenenaltars von Bedeutung. Letztere zwei wurden vielleicht von der jeweiligen Stifterfamilie selbst bestimmt, denn beim St. Petersaltar hatten die Landenberger ihre Grablege, beim Verenenaltar die Bonstetter die ihrige. Die beiden im 14. Jh. in der Pfarrei Uster herrschenden Geschlechter hatten die Pfründen für ihre jeweiligen Gräber selber gestiftet. Die Landenberger waren lange Zeit Patronatsherren, während die Bonstetter auf der Burg Uster herrschten. Der Pfründer des Verenenaltars war sehr wahrscheinlich der persönliche Kapplan und Schreiber der Bonstetter. [2]


In Uster bestand vielleicht schon im Frühmittelalter eine Kirche. Beweisen lässt sich dies nicht. Doch lassen die Urkunden aus der Zeit Karls des Grossen ab 775 in Uster eine wichtigere Siedlung mit Kirche vermuten. 1208 ist die Kirche mit dem Dekan von Uster erstmals indirekt erwähnt. [3] Die Herren von Rapperswil scheinen das ganze 13. Jh. hindurch den Kirchensatz von Uster innegehabt zu haben. Am 7. Januar 1300, verpfändete die von grossen Schulden geplagte Gräfin Elisabeth von Rapperswil die Herrschaft Greifensee samt den an den Laubishof gekoppelten Kirchensatz Uster an die Ritter von Landenberg. [4] Da Gräfin Elisabeth das Pfand innerhalb von fünf Jahren nicht einlösen konnte, behielten die Landenberger die Herrschaft samt dem Kirchensatz und nannten sich fortan „von Landenberg von Griffense“. Das weitere Schicksal der Kirche der Kirche ist etwas seltsam. Die Landenberger gerieten anscheinend selbst in Schulden – womöglich zahlte der Herzog von Oesterreich seinerseits seine Schulden aus dem Kriegsdienst den Landenbergern nicht zurück – und verkauften den Kirchensatz den Bonstetter. Von 1371 erfahren wir, dass die Brüder Johannes und Rudolf von Bonstetten der Margarete von Blumenegg, Gemahlin des Pfaffhermann von Landenberg, den Kirchensatz Uster für 925 Florentiner Gulden verkauften, den sie vor Zeiten von Hermann von Landenberg gekauft hatten. [5] Dank Margarete konnten also die Ritter von Landenberg den Kirchensatz Uster zurückkaufen und behielten ihn bis 1438, als sie ihn dem Kloster Rüti verkauften. [6] Als das Jahrzeitbuch 1473 geschrieben wurde, war also der Abt von Rüti mit seinen Mönchen zusammen Patronatsherr von Uster. [7] Das Kloster Rüti benötigte als geistliche Institution eine Lebensgrundlage und besass schon ab dem 13. Jh. Grundbesitz in der Pfarrei Uster. Mit dem Abt von Rüti war ein geistlicher Herrschaftsträger Inhaber des Kirchensatzes geworden, dessen Interessen, nebst kirchlichen Funktionen, im herrschaftlichen und finanziellen Bereich angesiedelt waren und eine Nutzung der Kirche Uster für ein herrschaftliches Grab und sein Totengedenken nicht umfassten. Was die Gräber der weltlichen Herrschaft der Landenberger und Bonstetter anbelangt, so blieben diese samt den jeweiligen Priesterpfründen erhalten.

Inhalt


1. Was ist ein Jahrzeitbuch?

Jahrzeitbuch


Ein Jahrzeitbuch ist ein Buch, welches kalendarisch auflistet, wann eine Jahrzeit zu begehen ist. Jahrzeiten sind nicht mit Jahreszeiten (Winter, Frühling etc.) zu verwechseln. Bei einer der Jahrzeit handelte es sich um das alljärliche Gedenken an eine verstorbene Person, welches an einem bestimmten Tag im Jahr gefeiert wurde. Ein anderes Wort für Jahrzeit ist Anniversar. In der katholischen Kirche gibt es bis heute Jahrzeiten. Der Priester erwähnt im Rahmen des Gottesdienstes, dass das Legat für namentlich genannte Verstorbene abgehalten wird. Es wird die Jahrzeit für jemand begangen. Für verstorbene werden zum Teil Messen gestiftet. Der Priester zählt diese Messen unter den Ankündigungen der Pfarrei auf, damit der Gläubige die Jahrzeit eines verwandten oder befreundeten Menschen oder die für diesen gestifteten Messen nicht verpasst. Dies entspricht der mittelalterlichen Jahrzeit, auch wenn sich in den letzten 500 Jahren vieles geändert hat. Die Menschen des Mittelalters und wir, die jetzt leben, würden uns im Gottesdienst kaum finden. In der Mentalität, im täglichen Leben und in der Liturgie hat sich seit dem Mittelater zu viel geändert. Wir würden höchstens feststellen – wie auch der mittelalterliche Mensch –, dass es sich beim Gottesdienst um dasselbe handeln muss, aber alles ziemlich anders ist. Um das Jahr 1000 hatten die Menschen andere Vorstellungen und Lebenswelten. Die Jahrzeit ist als Institution geblieben, auch wenn ihr heutzutage weniger Bedeutung zukommt als im Mittelalter.

Inhalt


Das Mittelalter – eine vom Tod geprägte Gesellschaft
Im Mittelalter war der Tod omnipräsent. Die Lebenserwartung war im Mittelalter bedeutend tiefer als heute, die Kindersterblichkeit war hoch, wie auch die Geburtenrate. Krankheiten konnten schnell den Tod zur Folge haben. Menschen hatten eine mittlere Lebenserwartung von 40 Jahren, möglicherweise weniger. Viele Frauen starben aufgrund von Komplikationen bei Geburten.
Trotzdem gab es Menschen, welche ein sehr hohes Alter erreichten. König Rudolf von Habsburg, der vor seiner Thronbesteigung im Jahre 1273 in unserer Gegend lebte, wurde 73 Jahre alt (* 1218, †1291). Andere, aber nur äusserst wenige, lebten sogar 100 Jahre lang. Die Regel war eine andere: Mutter, Freund oder Feind konnten plötzlich sterben. Dies hatte nicht nur zur Folge, dass sich das Umfeld eines jeden Menschen von einem Tag zum andern ändern konnte, sondern auch dass sich alle immer wieder nach Todesfällen neu orientieren mussten. Im Gegensatz dazu sind wir es gewohnt ein Leben lang dieselben Leute, insbesondere die gleichaltrige und jüngere, immer wieder erleben zu können und lange nicht mehr Gesehene wieder zu entdecken. Die im Mittelalter lebenden Frauen, Männer und Kinder waren ihrerseits gewohnt, dass sich ihr Umfeld immer wieder radikal änderte. Verluste von guten Freunden, aber auch der Vorteil, einen hartnäckigen Gegner von einem Tag zum anderen los zu werden, waren die Regel. Nur die Wenigen, die sehr alt wurden, erlebten mehrere Generationen, aber auch die Geburt vieler Kinder, die nur wenige Jahre alt wurden. König Rudolf von Habsburg (*1218) konnte den Stauferkönig Friedrich II. († 1250) erleben, danach die Zeit ohne richtigen König (Interregnum), welche von 1250/54 bis 1273 dauerte, als er selbst König wurde. Diese hohe Würde, das höchste Amt im Reich, bekleidete er 18 Jahre lang und starb im Alter von 73 Jahren, während zum Beispiel eine Bauernstochter mit 25 Jahren bei der Geburt des fünften Kindes starb oder ein 20-jähriger Freiherr (Nobilis) bei einem Streit mit einem Standesgenossen das Schwert zückte, tödlich verwundet wurde und am nächsten Tag seinen Verletzungen erlag.
Aus dem Gesagten ist einleuchtend, dass man im Mittelater ein ganz anderes Verhältnis zum Tod hatte. Demzufolge war das Jenseits von grösserer Bedeutung und das tägliche Leben prägender. Die Vorstellung von einem ewigen Leben war (mehr oder weniger) zentral, und in gewissen Fällen sogar wichtiger als das irdische Leben: Immer wieder gab es Mönche, so auch im 11. Jh. die schwarzen Priester von Cluny, welche so etwas wie den Himmel auf Erden schufen und sich bereits zu Lebzeiten mehr dem Paradies zuwandten, als dem irdischen Leben. Der „jähe“ oder „gäche Tod“, das heisst der plötzliche Tod ohne Sakramente und Sündenvergebung, machte den Menschen grosse Angst. Ein jeder hoffte möglichst kurz im Purgatorium (Fegefeuer) zu verweilen. Noch weniger wollte man in der Hölle enden.

Um einen unbeschwerten Gang in den Himmel und somit ins ewige Leben möglich zu machen, musste ein jeder möglichst sündenfrei sterben und in geweihter Erde, das heisst auf einem Friedhof, bestattet werden. Ketzern und Schwerstverbrechern blieb das Grab auf dem Friedhof verwehrt. Die Vergebung der Sünden, welche im Spätmittelalter dem reuigen Sünder nicht nur aufgrund guter Taten, Gebeten und Busse, sondern auch durch Spenden und Kauf (Ablässe) von Priestern erteilt wurde, und der damit zusammenhängende rasche Gang ins Paradies wurden auch durch das jährliche Gebet oder jährliche Messen, den Jahrzeiten, für das Seelenheil der Toten „gefördert“. Das Jahrzeitbuch ist der Kalender solcher jährlicher Gedenkfeiern.

Dem Leser dieses Textes wird in den folgenden Seiten immer wieder vor Augen geführt, wie Tod, Erinnerung an die Toten und Gebet für das Seelenheil das tägliche Leben im Mittelalter prägten.


Inhalt


Jahrzeiteinträge

Das Jahrzeitbuch von Uster, welches uns heute vorliegt, besteht aus 116 Pergamentseiten, muss jedoch ursprünglich mindestens 120 Seiten umfasst haben, [8]
Darin sind mindestens 200 Jahrzeiteneinträge. Schauen wir uns einige dieser Jahrzeiten an (Vgl. auch den Anhang): Als erstes Beispiel ein Eintrag zum 12. Mai, den wir im Original angeben und anschliessend erläutern:



Wir erfahren aus dem Textauszug, dass am 12. Mai die Jahrzeit des aus Nossikon stammenden Ehepaars Schnider begangen wird. Wesentlich ist, dass der Eintrag den 12. Mai als Tag ihrer Jahrzeit fixiert, aber nichts über die eigentliche Begehung der Jahrzeit resp. einer besonderen Liturgie zum Andenken an die Toten aussagt. Folgen wir dem Textauszug, scheint es sich in diesem Fall weniger um eine besondere Messe für Schniders zu handeln, sondern darum, dass dem Ehepaar beim „regulären“ Gottesdienst gedacht wird. Denn es steht explizit, dass der Leutpriester die Jahrzeit verkünden soll: „Und dises jarzit sol ein lútpriester selb verkúnden.“ [9] Dies bedeutet wohl, dass der Leutpriester am Gottesdienst ihre Jahrzeit nennt, aber keine besonderen liturgischen Handlungen für die Verstorbenen tätigt. Interessant sind die Tatsachen, dass 1) darauf gepocht wird, dass der Leutpriester die Jahrzeit verkündet und somit kein anderer Priester diese Aufgabe übernehmen soll und vor allem, dass 2) nichts konkretes über die Begehung dieser Jahrzeit erwähnt ist. Wir dürfen annehmen, dass am Gottesdienst für das Seelenheil der im Jahrzeiteintrag genannten Personen gebetet wurde, müssten dies aber anhand von weiteren Texten aus dieser Zeit überprüfen. Das Jahrzeitbuch ist nämlich ein Kalender der Jahrzeiten und nicht ein liturgisches Nachschlagewerk, das verschiedenste Elemente der Liturgie erläutert. Zudem dürfte allen Beteiligten grundsätzlich klar gewesen sein, was die Begehung einer Jahrzeit beinhaltete, so dass nur besondere Wünsche und zusätzliche Handlungen, welche über das Übliche hinausgingen, ins Jahrzeitbuch eingeschrieben wurden. Das Jahrzeitbuch schweigt also darüber, wie eine Jahrzeit genau vonstatten ging.

Wir erfahren auch, dass Schniders eine Kuh und ein Kalb zu ihrem Seeleneheil sowie jenem ihrer Vorfahren und des Leutpriesters von Bäretswil der Kirche Uster geschenkt haben. Bei dieser Jahrzeit scheint es sich eher um bescheidenere Menschen zu handeln, im Gegenteil zum nächsten Eintrag.


Bei diesem Jahrzeiteintrag erfahren wir vom Todestag eines Adligen. Am 15. Mai 1331 ist Rüdiger von Landenberg gestorben. Sein Wappen – jenes der von Landenberg von Griffensee – ist im Jahrzeitbuch dargestellt:



Das Wappen ist bis ins letzte Detail des Helmziers gezeichnet. Auffallend ist, dass hier nicht von Jahrzeit die Rede ist, sondern vom Todestag. Wir können annehmen, dass am Todestag Rüdigers seine Jahrzeit gefeiert wurde. Dabei wird auch klar, dass der Tag der Jahrzeit nicht zwingend dem Todestag entsprechen musste. Ueli Schnider und seine Gemahlin Elsbeth sind wohl kaum am selben Tag gestorben. Weiter unten werden wir Jahrzeiteinträge betrachten, in welchen die Jahrzeit mehrerer Verwandten zum für das selbe Datum aufgeschrieben ist, aber das Datum nur zur ersten Person passen kann, da die anderen Verwandten nochmals je zu einem eigenen Datum erscheinen. Somit ist klar, dass man für das Datum einer Jahrzeit, nicht unbedingt das Sterbedatum übernahm und dass für ein Ehepaar, das seine Jahrzeit gestiftet hat – in unserem Fall das Ehepaar Schnider, das eine Kuh und ein Kalb schenkte – die Jahrzeit für beide Eheleute am selben Tag stattfinden sollte und zuletzt dass an mehreren Tagen an dieselbe Person gedacht werden konnte.


Beim nächsten Beispiel handelt es sich um die Jahrzeit des wohl ärmeren Ehepaars Giger aus Nänikon, welches ein Viertel „Kernen“ – Dabei handelt es sich um einen jährlichen Zins von 20.7 Liter gedroschenes Getreide. – gespendet hat, wovon dem Leutpriester [jährlich] 4 Brote gegeben werden sollten:




Der Eintrag für die Jahrzeit des Ritters Pfaffhermanns von Landenberg ist wesentlich ausführlicher und mit zwei Landenberger Wappen geschmückt. Er spendete, gemäss Eintrag, 1 Mütt Kernen, wovon 3 Viertel den Armen und ein Viertel dem Priester des St. Petersaltar zugedacht waren. Ferner sollte jeder Priester 10 Brote erhalten. Ferner gibt es hier einen Verweis auf ausführlichere Bestimmungen in einer Urkunde von Pfaffhermann aus dem Jahre 1382 (Vgl. weiter unten).




Inhalt

Der Eintrag für die Jahrzeit der Gemahlin von Pfaffhermann, Margarete von Blumenberg, gestaltet sich ähnlich: Wir finden ebenso zwei Wappen, nämlich das der Landenberger und das von Blumenegg. Diese Jahrzeit wurde vom Ehemann von Margarethe, Pfaff Hermann, gestiftet. Die Bestimmungen sind dieselben, wie bei seiner eigenen Jahrzeit. Von einem Mütt Kernen sollten drei Viertel den Armen und ein Viertel dem Kaplan des St. Petersaltar zukommen. Ferner sollte jeder Priester 10 Brote erhalten. Es wird hier betont, dass ein Priester an der Jahrzeit helfen muss, um die Brote zu erhalten. Die restlichen Brote sollten an anwesende armen Leute verteilt werden.


Nebst den zwei genannten Jahrzeiten wurden zwei weitere von Pfaffhermann gestiftet. Alle vier Jahrzeiten sind in seiner Stiftungsurkunde von 1382 (vgl. weiter unten) enthalten und sollten gleich begangen werden. Doch nur im Jahrzeiteintrag für Ulrich von Aspermont und seiner Gemahlin Margarete, Tochter Hermanns von Landenberg, findet man eine präzise Beschreibung zur Jahrzeit. Das bisher Gesagte wird durch den Eintrag für Ulrich und Margarete von Aspermont ergänzt, dadurch dass die 10 Brote für die anwesenden Priester aus den 3 Viertel Kernen Armenspende zu entnehmen waren und dass der Pfründer des St. Petersaltars die Spenden backen und verteilen sollte. [10]

Für die Jahrzeit von Hansen Sutor Sohn hatte dessen Vater sechs Viertel Kernen jährlichen Zins von zwei Äckern gesetzt, wovon je ein Viertel an den St. Andreas- (Leutpriester), an den St. Peters- und an den Liebfrauenaltar sowie drei Viertel Kernen den Armen zur Spend gehen sollten. Von der Spende sollte der Leutpriester vier Brote erhalten und jeder Priester von seinem Viertel einem Helfer 6 Denare abgeben, [dies alles] mit der Bedingung, „ dz sy dar und mesß læsint all gemein und gangint úber die greber“. Im folgenden ist eine spätere Neuordnung des Zinses aufgeschrieben; dabei wurde dieser ganz dem Liebfrauenaltar zugeordnet. [11]


Ein Jahrzeit-Eintrag nennt folglich den Verstorbenen, für den man an einem bestimmten Datum jährlich beten soll resp. dessen Jahrzeit begehen soll. Bisweilen steht, dass die betreffende Person an diesem Datum gestorben ist, manchmal nur, dass man an diesem Termin seine Jahrzeit begehen soll. Damit ist nicht immer klar, ob eine Jahrzeit immer am Todestag begangen wird. Zudem erfahren wir, was für die Jahrzeit geschenkt worden ist. Dabei handelt es meist um einen Zins (eine Anzahl Viertel oder Mütt Kernen), aber auch um andere Spenden, wie beim Nossiker Ehepaar, um eine Kuh und ein Kalb. Bei Beringer von Landenberg wird keine Spende genannt. Vermutlich wusste man nur noch, dass der rund 150 Jahre vor der Erstellung des neuen Jahrzeitbuches Verstorbene eine bedeutende Persönlichkeit war, aber nichts mehr von seiner Schenkung. Ebenso werden bei den Jahrzeiteinträgen für die Priester und für die Armen bestimmte Zinsen genannt, welche meist in Form von Broten verteilt werden. Dabei wird oft festgesetzt, dass die Abgabe der Brote an die Teilnahme an der Jahrzeit gekoppelt ist. Arme erhalten Brote, wenn sie an der Jahrzeit Margaretes von Landenberg-Blumenegg teilnehmen und zu deren Grab kommen; der Priester erhält Brote, wenn er bei der Messe hilft. Ausser von solchen Bestimmungen – die Begehung des Grabes und die von den Priestern verlangte Mithilfe an der Jahrzeit („mit singen und læsen“) – erfährt man im Jahrzeitbuch kaum etwas über den Ablauf der Jahrzeit und inwiefern sie von normalen Messen abweichen. Über Liturgisches schweigt das Jahrzeitbuch. Dass der Leutpriester Schniders Jahrzeit selbst verkünden soll, scheint sogar darauf hinzuweisen, dass man an der Messe nicht viel mehr machte, als die Personen, für welche man betete, namentlich nannte und somit keine besondere Messe mit eigener Liturgie für die Toten abhielt. Zumindest bei wichtigeren Personen ging man zum Grab des Verstorbenen.

Inhalt


Kalender

Die Jahrzeiteneinträge sind im Buch kalendarisch eingetragen. Auf einer Seite sind jeweils vier Tage des Jahres aufgeführt. Die Tage sind gemäss dem römischen Kalender angegeben. Dieser setzt drei besondere


 

Tage im Monat mit einem eigenen Namen. Es sind dies die Kalenden, Nonen und Iden. Von denen werden die Tage jeweils rückwärts nummeriert. Die Iden des März, z.B., entsprechen dem 15. März, die zweiten Iden (pridie Idus) dem 14. März. Die Kalenden des Januars entsprechen dem 1. Januar, die zweiten Kalenden des Januars dem 31. Dezember, so dass beim Umrechnen von Kalenden die Gefahr besteht, die Monate zu verwechseln. So ist Margarete von Landenberg-Blumenegg an den XIII. Kalenden des März gestorben, was dem 17. Februar entspricht. Die Jahrzeit von Ulrich von Aspermont und seiner Gemahlin Margarte findet an den 4. Iden des März statt, was dem 12. März entspricht (Vgl. Fol. 1r)

Ferner steht vor jedem Termin ein Buchstabe zur Nummerierung der Tage nach Wochentagen. Es sind dies die sieben Buchstaben A, B, C, D, E, F und G. Das Jahr beginnt mit A (1. Januar) und endet mit den Buchstaben G (30. Dezember) und A (31. Dezember). [12] Oft werden bei den Tagen die jeweiligen Heiligen genannt, welche ihren Namenstag haben (z.B. der Heilige Andreas am 30. November). Manchmal gibt es auch noch weitere kalendarische Angaben, so z.B. zum Mondzyklus (Vgl. fol. 16r).





Jeder Tag im Kalender wird also durch einen Buchstaben, das Datum und meistens auch die Nennung des Heiligen gekennzeichnet, welche in grossen, schön gestalten Buchstaben geschrieben sind. Dabei ist der Buchstabe zur Zählung der Wochentage meist in Schwarz, der Rest in Rot geschrieben. Zu jedem Tag werden die entsprechenden Jahrzeiteinträge aufgeführt, ebenso der am jeweiligen Tag bei einem Kirchenbesuch zu erwartende Ablass. Da fortlaufend neue Jahrzeiten gestiftet wurden liess man bei der Erstellung eines Jahrzeitbuches jeweils genügend Platz frei. – Wie wir später sehen werden, ist das Jahrzeitbuch von 1473 nicht als leerer Kalender entstanden, sondern als Abschrift eines alten Jahrzeitbuches, in welches ein Teil der alten Jahrzeiten in schöner, regelmässiger Schrift übernommen wurde. – Bei den hier präsentierten Beispielseiten findet man sowohl fast leere Seiten (Fol. 17r) und solche, auf denen der Platz knapp wurde und Einträge von verschiedenen Schreibern beinhalten (Fol. 16r).

Das Jahrzeitenbuch ist also ein Kalender der Jahrzeiten, aber auch der Heiligen und der Ablässe. Nebst dieser Hauptfunktion als Kalender der Jahrzeiten – der Kalender macht fast 90% des Buches aus - beinhaltet das Jahrzeitbuch weitere Inhalte.

Inhalt


Aufbau des Jahrzeitbuches

Das Jahrzeitbuch ist fast vollständig erhalten. Es fehlen fol. 35–36, was dem 29. September bis 14. Oktober entspricht. Das Jahrzeitbuch ist in drei Teile gegliedert:


Urkunden & Notizen: Weihedaten, Reliquien, Ablässe; Gründung resp. Stiftung von Kapellen, Pfründen, Jahrzeiten etc.
der Kalender der Jahrzeiten (samt Heiligentagen und Tagen an denen beim Kirchengang ein Ablass gewährt wurde.
Urkunden & Notizen: Stiftung von Jahrzeiten und Pfründen; Urkunden zur Kirche und zum Jahrzeitbuch selbst; Sammeljahrzeit von bisherigen kleinen Jahrzeitstiftungen.

Friedrich Hegi hat das Fehlen weiterer Blätter als die genannten festgestellt und dies im 1. und 3. Teil, also im Urkunden und Notizen beinhaltenden Teil. Dabei ist im Gegenteil zu den Fehlseiten im kalendarischen Teil völlig unklar, was verloren gegangen ist.
[13]
Der Aufbau des Buches lässt erkennen, dass das Buch nebst einem Kalender der Jahrzeiten auch ein Verzeichnis über die Weihen der Altäre, Reliquien, Stiftungen, Kapellen und Pfründen beinhaltete. Es war also ein Kirchenbuch, das neben dem Jahrzeitenkalender verschiedenste Informationen zur Kirche beinhaltete. Mit den Urkunden zeigt sich der juristische Aspekt des Buches, welcher zum Teil – in nicht religiösen, weltlichen Dingen – eng mit wirtschaftlichen Komponenten zusammenhängt.


Inhalt


2. Das Jahrzeitbuch als Rechts- und Wirtschaftsbuch

Im Mittelalter liessen nicht nur Adlige, sondern auch kirchliche Institutionen und Städte ihre Güter und Rechte in Urbaren (Güterverzeichnisse) aufschreiben. Dazu gehörten Zinsverzeichnisse, Listen von Pfändern, Lehen, entfremdeten Gütern, Schulden etc. Solche Verzeichnisse wurden in Büchern, auf Papieren, auf Pergamentblättern oder -rollen (Rödel) niedergeschrieben. Solche Rechts- und Wirtschaftsbücher konnten prächtig gestaltet sein, insbesondere, wenn es darum ging zu zeigen, was einer Herrschaft gehörte (Herrschaftslegitimation), oder sehr schlicht gehalten werden, wenn sie für den praktischen Gebrauch an Ort und Stelle gedacht waren (z.B. als Rechenbuch über eingezogene Zinsen und Abgaben).
Nebst seiner Hauptfunktion als Kalender der Jahrzeiten (sowie der Heiligentage und Ablässe) hat das Jahrzeitbuch von Uster durchaus den Charakter eines Rechts- und Wirtschaftsbuches. Des weiteren umfasst es alle wichtigen Informationen über die Kirche und ihren Ursprung (Reliquien, Weihen, Gründer etc.) Somit ist die Funktion und Bedeutung des Jahrzeitbuches von Uster zu verstehen: Lässt man die Bibel und liturgische Bücher beiseite, so war das Jahrzeitbuch für den Leutpriester das wichtigste Buch, das alle wichtigen Informationen zum Kirchenjahr, zum Kirchengut, den Einkünften und Pfründen beinhaltete. Das Buch diente nicht nur im rechtlich-wirtschaftlichen Sinn – insbesondere in Sachen Jahrzeiten und Pfründen – der Legitimation der Kirche Uster und ihrer Einkünfte, sondern auch im religiösen Sinne der Legitimierung der Ustermer Kirche resp. der Hervorhebung von deren spiritueller und heilbringender Wirkung, indem es auch die Reliquien, Ablässe und Weihen aufzeichnete und in diesem Zusammenhang von einem uralten und edlen Ursprung wusste (30. November 1099 Weihe – Grafen von Rapperswil als Stifter).
Erläutern wir nun, welche Elemente das Jahrzeitbuch auch zu einem Rechts- und Wirtschaftsbuch machen. Als erstes müssen wir nun die Jahrzeit-Einträge im Kalender genauer betrachten. Grundsätzlich mussten Priester, Armenfürsorge, Kirchenbauten etc. finanziert werden. Deswegen musste man etwas der Kirche spenden resp. eine Jahrzeit stiften. Im Gegenzug wurde für das Seelenheil der Verstorbenen gebetet. In den Jahrzeiteinträgen ist mehr oder weniger genau erläutert, wie sich eine solche Jahrzeit finanzierte.
So erfahren wir, dass das Nossiker Ehepaar Schnider für ihre Jahrzeit eine Kuh und ein Kalb geschenkt hatten. Damit ist ihre Jahrzeit im rechtlichen Sinne begründet. Ebenso erfahren wir in wirtschaftlichem Sinne über die Höhe ihrer Spende, welche die Finanzierung der Jahrzeit überhaupt erlaubte. Die Schenkung von Tieren, aber auch von Grundstücken und einmaligen Geldbeträgen waren jedoch eher die Ausnahme.
Im Jahrzeitbuch erfahren wir viel öfters von der Schenkung von auf Gütern lastenden Zinsen und Abgaben, welche jährlich anfielen und eine längerfristige Finanzierung erlaubten. Die Jahrzeit des Ehepaars Giger fusste auf einer jährlichen Abgabe, nämlich 1 Viertel Kernen, was rund 21 Liter gedroschenes Getreide sind.
[14] Hier ist die Familie Giger für die Jahrzeit gut abgesichert. Man erfährt auch, wieviel bezahlt wurde. Doch kann der Leutpriester aus dem Jahrzeitbuch nicht entnehmen, wo die entsprechenden Einkünfte einzutreiben sind. Vielleicht bediente er sich eines speziell angelegtem Rodels oder Buches, um die Zinsen einzutreiben. Da der Eintrag vom ersten Schreiber des Jahrzeitbuches zu stammen scheint, könnte es durchaus sein, dass das Abhalten der Jahrzeit aus einem älteren (nicht mehr existierenden) Jahrzeitbuch zwar übernommen wurde, aber die Finanzierung neu geregelt wurde und hier nicht mehr detailliert zu nennen war. [15]


Es kommt im Jahrzeitbuch immer wieder vor, dass die Höhe eines geschenkten Zinses genannt wird, die genauen Angaben jedoch darüber fehlen, worauf (Grundstück, Acker, Wiese, Hof, Mühle etc.) er basiert. Solche Einträge begünstigten die Familie der Verstorbenen, indem ihre Jahrzeit mit einer Spende eingetragen wurde, während der Leutpriester aus dem Eintrag keinen Nutzen ziehen konnte.
Wie schon erwähnt, ist beim 1331 verstorbenen Beringer von Landenberg nur das Todesdatum genannt. Dies ist ähnlich wie bei den oben genannten Jahrzeiteinträgen gehalten, ohne genauere Angaben über die Herkunft eines Zinses. Anderseits kann man Beringer als bedeutende Persönlichkeit angesehen oder ihn in den Jahrzeitstiftungen der späteren Landenberger inbegriffen haben, welche meistens alle Vorfahren explizit einbezogen – aber nicht namentlich nannten.
[16] Doch auch solche Jahrzeiteinträge bringen einer Seite nichts: der Kirche und den Priestern. Dagegen ist die Jahrzeit für die Verstorbenen garantiert.
Es ist oft aus dem Jahrzeitbuch zu entnehmen, woher eine Abgabe stammte. So entnehmen wir für die am 11. Mai eingetragene Jahrzeit des Hansen Sutor Sohn, dass sein Vater 6 Viertel Kernen (also rund 124 Liter ungedroschenes Getreide) für deren Jahrzeit spendete, wovon 1 Mütt Kernen „ab dem Acker zu Grůnigen [= Grüningen ZH?] im Tall“ und zwei Viertel Kernen auf dem oberen Acker vor Buchhalden lasten. Hier wird also klar gesagt, von welchen Äckern die 1,5 Mütt Kernen stammten. Zudem werden – wie weiter oben erwähnt – die Einnahmen unter den Priestern der drei Altäre, den Armen, dem Leutpriester und dem Helfer aufgeteilt. Um das ganze zu krönen wird im Anschluss an diese Angaben vermerkt, dass die Zinsen neu verteilt wurden und dass der Mütt Kernen neu ganz dem Liebfrauenaltar zugewiesen wurde. Somit sind aus diesem Eintrag zwei Schritte ersichtlich, zuerst der eigentliche Jahrzeiteintrag, danach die spätere Neuverteilung der Zinsen. Es wurde also darüber Buch geführt, woher die Zinsen kamen.
Somit wird deutlich, dass allen Jahrzeiteinträgen eine juristische Bedeutung zukommt, indem sie den Leutpriester / die Priester zur Begehung oder Verkündung einer Jahrzeit verpflichteten. Oft wurde Weiteres festgesetzt, wie die Verteilung von Broten. Ebenso ist aus dem Jahrzeiteintrag ersichtlich, was (ein wiederkehrender Zins, selten ein einmaliger Beitrag etc.) gespendet wurde. Es genügte ein Eintrag, dass jemand an einem bestimmten Tag gestorben war (resp. dass an diesem Tag seine Jahrzeit war), für die Begehung einer Jahrzeit. Dies alles fixierte die Verpflichtung der Kirche Uster anlässlich des Anniversars eines Verstorbenen. Oft findet man auch Angaben, woher die Zinsen kamen. Dies war für die Finanzierung der Kirche wichtig. Der Priester war für die Messen und Gebete und damit für das Seelenheil „zuständig“. Die Unterstützung der Armen wurde als gute Tat angesehen und diente dem Seelenheil.
Das Jahrzeitbuch legitimierte also im juristischen Sinne die Begehung der Jahrzeiten, aber auch die Einkünfte für Jahrzeiten, Priester und Armenpflege. Und dies geschieht anders, als in unserem modernen, durchorganisierten Staat. Allein der Jahrzeiteintrag zu einem bestimmten Tag, verpflichtet den Leutpriester die Jahrzeit zu begehen resp. den Namen der Verstorbenen zu nennen. Ist im Jahrzeiteintrag eine Schenkung (ein jährlicher Zins oder eine einmalige Einlage – in unserem Beispiel eine Kuh und ein Kalb), so legitimiert die Nennung der erfolgten Finanzierung die Begehung der Jahrzeit des betreffenden Verstorbenen umso mehr. Die eigentliche Finanzierung wird erst ermöglicht wenn auch festgehalten ist, wo der Zins zu erheben ist.



Inhalt




Aus den (fast identischen) Jahrzeiten des Pfaffhermann von Landenberg, seiner Gemahlin Margarete von Blumenegg und ihrer Verwandten erfahren wir, dass die Jahrzeit stattfindet (der Eintrag verpflichtet dazu) und dass von jeweils einem Mütt Kernen 3 Viertel Kernen für die Armen und 1 Viertel Kernen für den Priester des St. Petersaltars bestimmt sind. Ferner hat der St. Peterspfründer 10 Brote aus der Armenspende jedem Priester zu verteilen, der an der Jahrzeit mit Singen und Lesen teilnimmt. Das übrige Brot aus der Armenspende soll den Armen auf den Gräbern der Landenberger verteilt werden. Alle Einträge sprechen von der selben Grundidee, aber der Eintrag des Ehepaars Aspermont nennt die Verwendung des Zinses genau. Jedoch fehlt ein Detail: Beim Eintrag für Margarete wird zusätzlich die Herkunft des Mütts Kernen angegeben: Er stammt vom im Wil gelegenen Zehnten. Beim Zehnten handelt es sich ursprünglich um eine Kirchensteuer, sei sie nun im 14. Jh. in der Hand der Kirche oder sei sie in „privater“ Hand. Darüber, wo dieses „Wil“ oder „im Wil“ liegt, schweigt das Jahrzeitbuch.
Der Jahrzeiteintrag von Pfaffhermann hilft uns nicht weiter; dort fehlt eine Angabe über die Herkunft des Mütts Kernen ganz. Vom Zehnten wird nichts gesagt. Es ist aber sehr wohl vermerkt, wo man dies in Erfahrung bringen kann, nämlich weiter oben im Jahrzeitbuch: „i m?tt kernen / ab von und usser als obstat.“ Folgt man diesem Verweis, findet man tatsächlich auf Seite 4 des Jahrzeitbuches eine am 10. März 1382 ausgestellte Urkunde Pfaffhermanns von Landenberg und seiner Gemahlin Margarete von Blumenegg. Dabei handelt es sich um die Beurkundung einer Schenkung für den Priester vom St. Petersaltar, der im Gegenzug vier Jahrzeiten zu begehen hat.
In dieser Urkunde erfahren wir, dass Pfaffhermann und Margarete die jährliche Abgabe von 7 Mütt Kernen, also rund 580 Litern gedroschenes Getreide, zuhanden des Priesters des St. Petersaltars, ihres Kapplans, geschenkt haben, wovon je 1 Mütt Kernen an die Jahrzeit 1) seines verstorbenen Bruders Hermanns, 2) seines Schwagers Ulrichs von Aspermont uns dessen Gemahlin Margarete, seiner Schwester, 3) seiner selbst und seiner Kinder und 4) seiner Gemahlin gehen, also gesamthaft 4 Mütt Kernen aufzuwenden sind. Die drei übrigen Mütt kommen direkt dem Pfründer des St. Petersaltars zu, wobei er jeweils für jede Jahrzeit einen weiteren Viertel Kernen, also gesamthaft 4 Mütt Kernen (3 Mütt + 4 Viertel) erhält.
Die im Jahrzeiteintrag für Pfaffhermann, welcher nur die Aufwendung des Mütts Kernen nennt, nicht angegebene Herkunft des Zinses, finden wir nun in der Urkunde. Die 7 Mütt Kernen lasten auf den Zehnten im Wil und seinen Zugehörden: „ siben / m?t kerrnen ewiges geltz gøtes und genæmes z?richer messes ab und usser dem zehenden im Wille mit aller zøgehœrd ze Ustra in der parrochie gelegen.“ Somit wird mit der Aussage, der Zehnten „im Wille“ mit allen Zugehör befände sich in der Pfarrei Uster, die Lage des Zehnten klar. Er handelt sich dabei um einen Zehnten in nächster Nähe der Pfarrkirche Uster: Der Zehnten liegt im Wil, dem heutigen Ortsteil von Uster, der zwischen Kirch- und Niederuster liegt.
Also ist es naheliegend, dass der Jahrzeiteintrag beim Vorhandensein einer Schenkungsurkunde das Schwergewicht auf die Vorkehrungen für die Jahrzeit legt und entsprechende Bestimmungen der Urkunde zusammenfasst, während der Zins selbst in der Urkunde genauer beschrieben wird. Dies macht in unserem Fall in mancher Hinsicht Sinn: Grosse Stiftungen wurden beurkundet, während dies bei kleineren nicht der Fall war und nicht als notwendig erachtet wurde. Denn der Jahrzeiteintrag genügte, so wie auch nicht jeder kleine in Herrschaftsurbaren genannte Posten mit einer Urkunde belegt war, und dies insbesondere wenn er unbestritten war.
Des weiteren ist es für die Priester praktischer diese Stiftung von vier Jahrzeiten und 3 Mütt Einkünften in einem Dokument, der Urkunde, ausführlich und rechtsverbindlich zu fixieren, zumal alle Jahrzeiten und Einkünfte für den St. Peterspfründers vom selben Zehnten zu beziehen sind. Übrigens ist das Gefälle zwischen Adel und „kleinen Bauern“ deutlich zu erkennen: Während das Ehepaar Giger einen Viertel Kernen aufgewendet hatte, hat das adlige Ehepaar von Landenberg-Blumenegg – welches das Patronatsrecht resp. den Kirchensatz besass – für vier Jahrzeiten jeweils viermal mehr, also 4 Mütt (4 Viertel = 1 Mütt Kernen), für die Jahrzeiten, weitere 3 Mütt für den Priester des St. Petersaltars und demzufolge insgesamt 28mal mehr als Gigers aufgewendet. Es stehen sich 21 Liter gedroschenes Getreide und 580 Liter (etwas mehr als eine halbe Tonne) gegenüber.
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Mit der 1382 erfolgten und beurkundeten Stiftung wird vor allem deutlich, dass nebst dem Jahrzeiteintrag auch Urkunden Jahrzeiten so fixierten, dass letztere als solche nicht nur samt Verpflichtungen der Priester legitimiert waren, sondern auch deren Finanzierung dank der genauen Umschreibung des Zinses ermöglicht wurde. Solche Urkunden konnten durchaus über die eigentliche Jahrzeitstiftung hinaus gehen, um die Stiftung von Einkünften für die Priester zu beinhalten. Die rechtliche Fixierung der Jahrzeit konnte somit durch einen kurzen Jahrzeit- oder Todeseintrag ohne weitere Bestimmungen, durch einen ausführlichen Eintrag samt Angaben zur Finanzierung und den Modalitäten der Jahrzeit oder durch die Verbindung von Jahrzeiteinträgen und einer entsprechenden umfassenden Urkunde erfolgen, welche durchaus mehr beinhalten konnte als eine reine Jahrzeitstiftung (z.B Einkünfte für die Priester). [18]
Weitere solche im Buch enthaltene Urkunden zur Stiftung von Jahrzeiten, sind z.B. jene des Hermann von Landenberg von 1350, des Vaters von Pfaffhermann, und jene Ulrichs von Bonstetten. [19] Letztere ist jedoch nicht vollständig abgeschrieben worden. Hingegen wurde spätere Verfügungen der Bonstetter hinzugefügt, ganz ähnlich, wie beim Jahrzeiteintrag von Hansen Sutors Sohn spätere Veränderungen bei der Verwendung der Einkünfte und eine Neuordnung der entsprechenden Zinsen dem ursprünglichen Jahrzeiteintrag beigefügt wurden. Die Neuordnung der Zinsen ist ausführlich beschrieben und nennt die Personen, welche den Zins schulden. [20] Weitere Urkunden sind die Urkunde für die Jahrzeit der enthaupteten Besatzung von Greifensee (1459), die Beglaubigung der Abschrift des Jahrzeitbuches (1473), die Schiedsurkunden von 1454 und 1469 etc. [21]
Nebst den Urkunden findet man im Jahrzeitbuch auch Notizen, welche z.B. von der Stiftung einer Jahrzeit, einer Pfründe oder einer Kapelle berichten. Bei diesen Notizen handelt es sich zum einen um Zusammenfassungen von Urkunden, welche nur noch den juristischen Sachverhalt kurz wiedergeben und auf die für Urkunden charakteristischen Floskeln verzichten. Dies geschah z.B. dann, wenn eine spätere Schenkung eine frühere ersetzte und letztere daher zu einer Notiz zusammengefasst wurde. So nennt eine vor 1340 erstellte Notiz nur, dass Hermann von Landenberg und seine Gemahlin Elisabeth von Schellenberg Gründer und Stifter der St. Peterspfründe seien. Der geschenkte Zins könnte entweder durch jenen in der schon erwähnten Schenkung Pfaffhermanns von 1382 oder durch den in der Schenkungsnotiz seines Vaters Hermann für die Lichter der St. Peterskapelle (vor 1361) ersetzt worden sein. [22]
Zum anderen hat man einen Sachverhalt direkt als Notiz aufgeschrieben (vielleicht die Schenkung der Lichter der St. Peterskapelle), da eine solche – wie der alleine stehende Jahrzeiteintrag und allfällige Ergänzungen der früheren Verfügungen – zur Legitimierung eines Rechtsverhalts genügte, insbesondere bei kleineren Dingen. Ähnliches findet man übrigens auch bei Urbaren der Herrschaften (Vgl. gleich unten). Allerdings gibt es auch eine kirchliche Tradition wichtige Notizen und Urkunden in Kirchenbüchern einzuschreiben. Ein Beispiel dafür ist das berühmte Liber Viventium aus dem Kloster Pfäfers. Dort waren gewissermassen das Kirchenbuch und die dort beinhalteten Heiligen die Beglaubigungsmittel, so dass weder Siegel, noch Notarszeichen (das Signet des schreibenden Notars, das in unserer Gegend manchmal das Siegel ersetzte) nötig war. Ebenso wurde im Nekrolog von Hermetschwil vorgegangen. Dieser Nekrolog – vom Buchtyp her ein Vorläufer des Jahrzeitbuches – beinhaltete ursprünglich nur einen Kalender der Namen der Toten und Heiligen, welche in gezeichneten Arkaden als Wiedergabe des Sakralraumes aufgeführt wurden. In seiner späteren Fortsetzung gleicht dieser Nekrolog immer mehr unserem Jahrzeitbuch. Es beinhaltet nicht mehr nur die Namen der Verstorben, sondern regelrechte Jahrzeit-Einträge, Notizen und Urkunden-Abschriften, welche über die Arkaden geschrieben wurden. [23]

Somit hat das Jahrzeitbuch nebst seines Hauptzwecks als Kalender der Jahrzeiten und somit als Nachfolger eines anderen Kirchen- und Totenbuchs, nämlich des Nekrologiums, einen Charakter, der einem anderen Buchtyp entspricht: dem Urbar der Herrschaft. Ein Urbar war ein Rechts- und Wirtschaftsbuch, das die Güter, Zinsen und Rechte eines Adligen, eines Klosters oder einer Kirche beinhaltete. Ähnlich wie bei einem solchen Urbar ist die Fixierung von Rechten, Pflichten und Einkünften, sei es in Form von einzelnen Einträgen und Notizen, sei es in der Form von abgeschriebenen Urkunden. Ebenso gleicht das prächtige Jahrzeitbuch jenen Urbaren, welche der Herrschaft nicht nur zur Fixierung von Rechten und Einkünften dienten, sondern auch zu deren Legitimierung, indem das luxuriöse Buch einer anderen Herrschaft zur Schau gebracht wurde.
Dabei bleibt jedoch unklar, ob im Jahrzeitbuch alle Besitztümer und Einkünfte für Kirche und Priester von Uster aufgeführt waren oder ob ein weiteres Buch, ein eigentliches Güter- und Einkünfteurbar, existierte. Dieser Sachverhalt ist schwer zu verifizieren, scheint aber eher unwahrscheinlich, wenn in Betracht gezogen wird, dass die wichtigsten juristischen und finanziellen Grundlagen im Jahrzeitbuch ihren Platz hatten. [24] Dennoch ist die Sache nicht völlig klar: Vielleicht führte jeder Priester ein eigenes Pfründenurbar, um seine Einkünften tatsächlich auch zu erhalten. Es könnte aber auch sein, dass die Patronatsherren – erst die Landenberger, dann der Abt von Rüti – ein eigentliches Kirchenurbar führten, um gewisse Einkünfte direkt den Priestern zuzuweisen. Das Archiv der evangelisch-reformierten Kirche Uster besitzt erst für die Mitte des 16. Jahrhunderts Zinsurbare, die nachreformatorischen Nachfolger unseres Jahrzeitbuches. [25]

Was das Jahrzeitbuch sicher nicht ist, ist ein Rechenbuch. Im prächtigen Buch wurde nicht abgerechnet. Einkünfte und deren Zwecke wurden im Jahrzeitbuch aufgeführt, teilweise mit Ergänzungen bei grundsätzlichen Änderungen der Herkunft von Einkünften und deren Verwendung. Rechnungen findet man im Jahrzeitbuch keine. Diese wurden in anderen Büchern, auf Rödeln oder losen Blättern angestellt. – Rödel für Uster sind erst ab der Mitte des 15. Jahrhunderts erwähnt. – Das Jahrzeitbuch war eine Prachthandschrift, welche – nebst ihrer Funktion als Kalender der Jahrzeiten, Ablässe, Heiligen und Kirchenfeste – Jahrzeiten und Pfründen und deren Finanzierung juristisch absicherte und damit legitimierte. Es sollte die Bedeutung der Kirche zur Schau stellen, war aber nicht für konkrete Abrechnungen gedacht. Das Jahrzeitbuch war nur schon vom Format und der prächtigen Ausführung her ungeeignet, um auf das Feld genommen zu werden, um den Bauern etwas zu beweisen.
Erinnern wir uns daran, dass sich im Mittelalter Leben und Tod sehr nahe waren und daher dem erhofften ewigen Leben nach dem Tod grosse Bedeutung zukam, so erscheint es einleuchtend, dass Religion, Gesellschaft, Politik, Recht und Wirtschaft, viel weniger als heute voneinander getrennt betrachtet wurden. Heute sind diese Bereiche, dazu gehört die Religion im Sinne von Glauben ganz generell, nicht streng getrennt, auch wenn wir sie gedanklich und grossenteils administrativ als verschiedene Bereiche betrachten und behandeln. Das Jahrzeitbuch legitimiert in diesem Sinne nicht nur Jahrzeiten, Pfründen und Armenpflege, sondern alle Belange der Pfarrkirche Uster.

Auf den ersten zwei Seiten des Jahrzeitbuches sind Abschriften von Urkunden und Notizen – die zum Teil als zusammengefasste Urkunden erkennbar sind –, welche die Weihe der in der Pfarrkirche gelegenen Altäre samt Reliquienlisten und Ablässen beinhalten. Reliquien sind Überreste von Kleidern, Knochen oder sonstigen Gegenständen von Heiligen, die als heilbringend galten. Der Besitz von Reliquien verschaffte einer Kirche Prestige. Unter diesen kirchlichen Urkunden und Notizen ist die Ablassurkunde von 1418 hervorzuheben, welche festhält, dass sechs Kardinäle einen Sündenablass von 100 Tagen für den an bestimmten Festtagen erfolgten Besuch der Kirche Uster und ihrer Kapelle oder für Schenkungen an die Kirche gewährten (Vgl. Bild). [26]



Inhalt


3. Ein den dörflichen Alltag prägendes Nachschlagewerk


Die Angaben im Jahrzeitbuch hatten ganz konkrete Auswirkungen auf das dörfliche Leben. Darin sind verschiedene Verpflichtungen aufgeführt, welche Normen setzen, ohne jedoch deren genaue Umsetzung zu beschreiben. Wir können nicht wissen, wie die Angaben im Detail umgesetzt wurden. Es ist nur festgehalten, was zu tun war, womit die konkreten Konsequenzen für das alltägliche Leben nur erahnt werden können, aber nicht genau zu eruieren sind. Das folgende soll eine Annäherung an das tägliche Leben aufzeigen. Es ist nicht festgehalten, wie die Angaben aus dem Jahrzeitbuch der Bevölkerung kommuniziert wurden. Möglicherweise durch Verkündigung des Priesters beim Gottesdienst. Es gab einen Wochenbrief, der jeden Sonntag in der Kirche verlesen wurde:

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Die Menschen waren zwar religiös, konnten aber aufgrund auf der anfallenden Feldarbeit und anderen für das Überleben notwendigen Tätigkeiten wahrscheinlich nicht zu jedem Feiertag in der Kirche sein. Das Jahrzeitbuch hielt fest, wann sie an der Jahrzeit für einen verstorbenen Freund oder Verwandten teilnehmen konnten. Wahrscheinlich beteten die Verwandten eines Verstorbenen anlässlich dessen Jahrzeit für diesen. Wir wissen, dass Jahrzeiten begangen wurde, aber nicht, wer daran teilnahm. Was die Priester und Armen anbelangt, wurde durch das Verteilen von Brot ein Anreiz geschaffen, an einer Jahrzeit anwesend zu sein.

Am Beispiel der Adligen kann aufgezeigt werden, dass die Verwandten eines Verstorbenen nicht unbedingt anwesend waren. Die Adligen reisten oft durch ihre verschiedenen Ländereien und Herrschaften, wenn sie nicht z.B. in Italien im Kriegsdient waren. In solchen Fällen konnten sie nicht anwesend sein. Des Weiteren kann die spätmittelalterliche Kirche als Dienstleister betrachtet werden. Dies würde bedeuten, dass ein Adliger Jahrzeiten durch eine grosse Spende stiftete und dass die Priester im Gegenzug mit den Armen zusammen für das Seelenheil der Verstorbenen beteten. [28] Dann mussten die Verwandten nicht anwesend sein, da der Dienstleister, die Kirche, sich um das Seelenheil alleine kümmerte.

Über die Jahrzeiten erfahren wir bei Hermann von Landenberg († 1.4.1361) und seiner Gemahlin Elisabeth von Schellenberg († 2.5.1340) gleich von vier gehalten Messen, bei den Bonstettern von einer Seelenvesper über ihrem Grab am Vorabend der Jahrzeit, an welcher alle Priester anwesend sein sollten. Ebenso wurde „über das Grab“ gegangen. Es ertönte Gesang aus der Kirche; das Ehepaar Landenberg-Blumenegg verlangte z.B. eine gesungene Messe: „einem / jeklichen priester, der das jarzit hilffet began mit singen / und læsen x brot. – und einem kapplan zů sant Peters altar ouch i fiertel / kernen, der also die spend bachen und gæben sol. [29] Ausser dem Gesang war auch die Belichtung der Kirche von Bedeutung. 1454/1473 erfahren wir von der Finanzierung von Kerzen und Lichtern. 1382 waren dem Kaplan des St. Petersaltar 3 Mütt Kernen mit der Auflage zugewiesen worden, dass auf dem Landenberger Grab vor seinem Altar ein Licht Tag und Nacht ewig brennen sollte. Das ewige Licht der Landenberger flackerte in den dunklen Nächten Usters oft als einzige Lichtquelle nebst Mond und Sternen durch die Kirchenfester. [30]

Ferner gab das Buch dem reuigen Sünder, der unter einer grossen Sündenlast litt, die Möglichkeit an bestimmten Tagen Ablass zu erhalten, indem er der Messe beiwohnte. Dem Kalender entnahmen die Priester auch Heiligentage und Weihetage. Hervorzuheben sind der Weihetag der Kirche (Kirchweihe) und jener des St. Petersaltar, laut Jahrzeitbuch beide am 30. November (St. Andreas-Tag). Die Kirchweihe wurde am 30. November gefeiert, jene des St. Petersaltars am darauffolgenden Tag (1. Dezember). An beiden Tagen wurde dem reuigen Sünder, der die Messe besuchte, ein 100-tägiger Ablass von Sünden gewährt. Beim Kirchweihfest hatte man somit zwei Feiertage, die nach dem Einbringen der Ernte ideal für ein Fest waren, so dass sich daraus auch ein Markt entwickeln konnte, der Vorläufer des Uster Märt. Das Jahrzeitbuch gab also den Menschen einen gewissen Rhythmus in ihrem alltäglichen Leben vor. Weitere solche Termine waren z.B. die weltlichen Gerichtstermine im Mai und Oktober. Ansonsten war der Lebensrhythmus von der Natur, von den Jahreszeiten, bestimmt, so die Anbauperioden der Äcker und Gärten.

Konkret sind die Angaben zu einem Lebensmittel, nämlich zum Brot. Dieses wurde meistens bei wichtigeren Jahrzeiten an die Armen und die Priester, die an der Jahrzeit teilnahmen, verteilt. Die Angaben aus dem Jahrzeitbuch verbinden also die Jahrzeiten mit der Armenpflege und der Entlöhnung der Priester. Für das alltägliche Leben bedeutet dies, dass aufgrund dieser Bestimmungen in Uster regelmässig Brot verteilt wurde. Damit wurde für die Armen ein Anreiz geschaffen, um an den Jahrzeiten teilzunehmen. Zum Teil waren es grossen Menge an Brot. So sollten an den vier von Pfaffhermann von Landenberg von Griffensee gestifteten Jahrzeiten jeweils 3 Viertel Kernen (ca. 62 Liter gedroschenes Getreide) als Spende für die Armen zu Brot gebacken werden. Dies macht 150 Brote – “so man f?nfzig bachet / von einem fierteil” [31], wovon jeweils 10 an die helfenden Priester gehen sollten. Dies sind ca. 60 bis 80 Kilo Brot, wenn jedes Brot 400-600g wiegt. Die Zuständigkeiten für das Brotbacken lagen gemäss den Jahrzeiten von Pfaffhermann beim St. Peterspriester; 1454/59 waren allgemein die Spendmeister für das Austeilen der Spenden und das Brotbacken verantwortlich. Wie, wo und ob Brot gebacken wurde, ist nicht bekannt. Es ist aber mit einem grösseren Brotofen zu rechnen.

Bevor das Brot gebacken wurde, kamen also grosse Mengen an gedroschenes Korn zusammen. Daraus entnahm der St. Peterspfründer einen Viertel für sich (Jahrzeitstiftungen Landenberg-Blumenegg). Bei Hermanns Jahrzeitstiftungen finden wir dieselben Beträge, jedoch für ihn selbst und seine Gemahlin die Hälfte mehr (1 Mütt für die Armen, also 300 Brote, und 2 Viertel für den Leuptriester). Die 3 Viertel Kernen für die Armen findet man immer wieder in den Jahrzeinträgen. [32]

In der Urkunde Ulrichs von Bonstetten sind es 13 Viertel Kernen: den Priestern von St. Peter, Maria und Verena je ein 1 Viertel, dem Leutpriester 2 Viertel, wovon er auch den Helfer entlöhnen sollte, (also 5 Viertel für die Priester); für die Jahrzeiten seiner Eltern (2/4), seiner Frau (2/4) und jener der Manesse beträgt die Spende an die Armen 1 Mütt Kernen, wovon wiederum auch das Brot für die anwesenden Priester zu geben war. Dieses Korn stammte aus den Zinseinnahmen.

Zu diesen in Naturalien bezahlten Zinsen wissen wir, dass sie aus der Pfarrei Uster und ihrer nächsten Umgebung Zins an die Kirche flossen. [33] Dass jährliche Zinsen eingezogen wurden ist nicht aussergwöhnlich, da jeder Adlige, jedes Kloster, überhaupt jedes Mitglied der Oberschicht Zinseinnahmen hatte, so auch die Kirche. Die Besonderheit liegt darin, dass verschiedene Bauern in Uster und Umgebung Äcker bewirtschafteten, von denen Zinsen an die Kirche Uster gingen, und dies zugunsten der Jahrzeiten, der Armen, der Besoldung der Priester etc. Dem Kapplan des St. Petersaltar wurden 1382 3 Mütt Kernen, also 250 Liter gedroschenes Getreide mit der Auflage, dass auf dem Landenberger Grab vor seinem Altar ein Licht Tag und Nacht ewig brennen sollte, zugewiesen, und dies von gesamthaft 7 gestifteten Mütt Kernen (580 Liter). [34] Das wären vielleicht 250 Kg resp. über einer halben Tonne Dinkel!

Es waren also Zinsen, insbesondere Getreide, aus der Umgebung für die Pfarrkirche und die Jahrzeiten bestimmt. Somit arbeiteten Bauern der Umgebung tagtäglich für die Jahrzeiten. Was wir nicht so richtig wissen, ist wie die Zinsen abgeliefert oder geholt wurden. Erst 1454/59 werden die Kirchenpfleger als dafür zuständig erwähnt. Davor könnten durchaus der Patronatsherr, der jeweilige Priester oder ein von ihnen Beauftragter dafür verantwortlich gewesen sein.

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4. Eine Schriftquelle für die Geschichte von Uster vom 14. bis zum beginnenden 16. Jahrhundert

Geschichtsquellen oder historische Quellen sind Relikte aus früherer Zeit, welche Informationen aus der betreffenden Zeit enthalten und es überhaupt erst ermöglichen etwas über diese Zeit zu erfahren. Schriftquellen sind historische Quellen in Textform. [35] Dies sind Bücher, Urkunden etc. Das Jahrzeitbuch ist eine besondere und wichtige Schriftquelle zur Geschichte von Uster vom 14. bis zum beginnenden 16. Jahrhundert, also bis zur Reformation und dem damit zusammenhängenden Ende der Jahrzeiten. [36] Dementsprechend beruhen zahlreiche Ausführungen in Paul Kläuis 1964 erschienener Geschichte der Gemeinde Uster auf einer Auswertung des Jahrzeitbuches.

Das Jahrzeitbuch ist die Quelle für alle unseren bisherigen Ausführungen. Jeder Forscher, der das Thema Jahrzeiten behandelt, muss auf das Buch und andere Schriftquellen aus dieser Zeit zurückgreifen. Nach obigen Ausführungen wird deutlich, dass das Jahrzeitbuch Informationen zu verschiedensten Themenbereichen liefert: Es handelt sich dabei um eine ausgedehnte Sammlung von Angaben aus dem Spätmittelalter. Wäre das Jahrzeitbuch verschollen so würden diese Informationen fehlen. Dies wird dadurch deutlich, dass das sich im Jahrzeitbuch etwa 50 Urkunden und (zum Teil Urkunden zusammenfassende) Notizen befinden. Bis auf eine Urkunde von 1469, sind alle Originalurkunden verschwunden. [37] Somit kennen wir diese Urkunden und Notizen nur, weil das Jahrzeitbuch bis auf wenige fehlende Seiten, intakt erhalten geblieben ist. Als erstes werden im Folgenden die aus dem Jahrzeitbuch gewonnenen Erkenntnisse zu den Kapellen und den entsprechenden Pfründen betrachtet.


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Kapellen


Über die St. Peterskapelle, eine Seitenkapelle der Pfarrkirche, welche links bzw. nördlich vom Chor lag, die dortige Pfründe, die heutige Pfarrkirche von Greifensee (Galluskapelle) und die Schlosskapelle lässt sich einiges in Erfahrung bringen. Auf S. 3 wurde nicht nur die Jahrzeitstiftung Hermanns von Landenberg von 1350 abgeschrieben, sondern auch vier Notizen. Diese vier Notizen – vielleicht zusammengefasste Urkunden – berichten von Rechtshandlungen Hermanns († 1.4.1361) und sind deswegen vor seinem Tod anzusiedeln, eine sogar vor dem Tode seiner Gemahlin Elisabeth von Schellenberg († 2.5.1340). Zwei dieser Notizen berichten von den Stiftungen Hermanns zugunsten der St. Peterskapelle. Die erste Notiz berichtet, dass Hermann vor 1361 5 Mütt Kernen schenkte und damit zwei Lichter („lumina“ = Kerzen?) in der Kapelle ewig brannten. Laut der zweiten Notiz gründete er zusammen mit seiner Gemahlin Elisabeth die Priesterpfründe in der St. Peterskapelle. Die St. Peterspfründe ist also auf vor 1340 zu datieren. Die entsprechende Notiz ist sehr kurz gehalten. Und es werden explizit keine Einkünfte genannt. Vielleicht sind die Einkünfte dieser Priesterstelle in den 5 Mütt Kernen für die Lichter inbegriffen, die dann sogar noch vor 1340, also zu Lebzeiten Elisabeths, geschenkt worden wären. Elisabeth erscheint anlässlich ihrer Jahrzeit als „stifftterin und anhaberin“ des St. Petersaltars. Die 1382 von Pfaffhermann und Margarete geschenkten 4 Mütt Kernen zugunsten des St. Peterskapplan, wovon 1 Mütt Teil der vier Jahrzeiten war und 3 Mütt wiederum für das Licht bestimmt waren, sind wahrscheinlich entweder als Ergänzung der Schenkungen Hermanns, des Vaters von Pfaffhermann, oder als Ersatz für das ursprüngliche Pfrundgut gedacht, so dass das Stiftungsut in der Gründungsnotiz nicht mehr zu erscheinen musste. [38]

Auch Pfaffhermann mass dem ewigen Licht in der Kapelle eine grosse Bedeutung bei, dies weil die Landenberger dort in der St. Peterskapelle ihr Grab hatten. Das Grab bestand aber mindestens schon seit der Jahrzeitstiftung Hermanns von 1350, denn der damit einhergehende Jahrzeiteintrag für seine Gemahlin Elisabeth von Schellenberg († 1340) nennt das Landenberger Grab. [39] Hermanns Mutter Gertrud, welche nach 1318 an einem 28. Februar verstorben ist, wurde in Uster begraben. Ihr Tod war vielleicht der Grund für die Schaffung des Landenberger Grabes. Dies war überhaupt erst möglich geworden, als die Landenberger mit der Herrschaft Greifensee den Kirchensatz von Uster im Jahre 1300 als Pfand und nach Ablauf der Einlösefrist von 5 Jahren als Eigentum übernommen hatten.

Hermann hat im Gegensatz zu seinem 1306 verstorbenen Vater in der Pfarrei Uster seine Aktivitäten voll entfalten können, denn er hat nicht nur für die St. Peterskapelle gewirkt, sondern – wie es die zwei weiteren Notizen erwähnen – auch in Greifensee die Galluskapelle (heutige Pfarrkirche) [40] erbaut und die Schlosskapelle in Greifensee („cappellam sancte Katherine in castro Griffense“) gegründet, aber auch die genannten Kapellen, Pfründen und Altäre (St. Peters-, Gallus- und Schlosskapelle) mit Messkelchen, Büchern und Schmuck beschenkt. Die Schlosskapelle wurde somit vor 1361 gegründet, aber die Galluskapelle schon vor 1340, da Elisabeth in ihrem Jahrzeiteintrag als Gründerin ebenfalls in Erscheinung tritt. [41] Dank Untersuchung der Jahrringe des Gebälks (Dendrodaten: 1342–1344d) kann darauf geschlossen werden, dass die Kapelle kurz nach dem Tode Elisabeths vollendet wurde. Die Schlosskapelle wurde in die dicken Mauern des verhältnismässig grossen, im 13. Jh. errichteten Burgturmes eingelassen und ist somit nicht ursprünglicher Teil des Baues.

Dank dem Jahrzeitbuch kennen wir nicht nur die fünf Schenkungen Hermanns und damit eine verlorene Urkunde, wenn nicht deren fünf, sondern auch die Aufzeichnungen zu den Ablässen: Die Ablassurkunde von 1418 wurde infolge der Reformation vernichtet. Die Reformation richtete sich nämlich insbesondere auch gegen gekaufte Ablässe. Da die Abschrift der Urkunde im Jahrzeitbuch erhalten geblieben ist ist eine Liste über die 1418 in der Pfarrei Uster existierenden Gotteshäuser überliefert: die Kapellen in Volketswil, Nänikon, Greifensee und Niederuster sowie die Pfarrkirchein Uster selbst. Davon ist aus dem bisher genannten nur die Kapelle in Greifensee bekannt. Die Existenz der Kapelle in Volketswil ist bereits 1369/70 bezeugt, während es sich bei den anderen Kapellen um Ersterwähnungen handelt. Die wohl schon damals existierende Kapelle Hegnau wird im Jahrzeitbuch nicht erwähnt. [42] Die Kapelle von Nänikon konnte mit den archäologischen Untersuchungen von 1992–94 auf dem Bühl ins 13. Jh. datiert werden. Vor diesen Ausgrabungen hätte man ohne das Jahrzeitbuch kaum etwas über diese Kapelle gewusst. Auch die St. Blasiuskapelle von Niederuster wird 1418 erstmals erwähnt, wenn von nicht genauer datierbaren Erwähnungen im Jahrzeitbuch selbst abgesehen wird. [43]


***


Das Jahrzeitbuch liefert nicht nur Angaben über kirchliche Dinge; es ist auch eine Schriftquelle zu Personen, deren Namen und Sterbedaten, zu Familien und damit auch zur Genealogie. Zu den Jahrzeitstiftungen der Landenberger und Bonstetter können jeweils Urkunden zugeordnet werden, so dass ein ganzer Adelsclan mit Sterbe- oder Jahrzeitdaten, wenn nicht auch das Sterbejahr, dokumentiert ist. Die Adligen sind auch bezüglich ihrer Wappen gut dokumentiert. Auch findet man im Jahrzeitbuch das Wappen des Bertschi Büntzli aus Winikon, das später zum Dorfwappen von Winikon wurde, oder jenes des Nikolaus Trächsel, dessen Wappen sein Werkzeug und ein gedrechseltes Holz zeigt. Hinzu kommen – wie oben erwähnt – Angaben über das Korn und die Landwirtschaft, so auch als Zinsen (1 Mütt oder 1 Viertel Kernen, Hühner etc. etc.), sowie verschiedene Passagen zu Flurnamen, Äckern, Mühlen Siedlungen etc. Dazu einige Textstellen:

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Diese Angaben sind schwer einzuordnen. es muss nach entsprechenden Quellenstellen gesucht werden, solche die zu einer Person oder einem Acker Zusatzinformationen liefern können. Somit wissen wir oft nicht, wo die Säge, die Mühle etc. lagen. Ihre Existenz ist hingegen bezeugt.




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5. Ein Instrument zur Herrschaftsdemonstration oder eine Manifestation der sich bildenden Pfarrgemeinde?


Die Herrschaft bzw. der Adel zeigte stellte Macht anhand von Kleidung, Burgen, Wappen etc. zur Schau. Im Jahrzeitbuch kommt die Macht und Bedeutung der Landenberger und Bonstetter klar zum Ausdruck. Die Herrschaft wird auch im Tod mit den gezeichneten Wappen zelebriert. Ist dies eine Herrschaftsdemonstration? Dafür hätten die Menschen das Jahrzeitbuch sehen müssen. Es ist nicht bekannt, ob das Jahrzeitbuch dem gemeinen Volk gezeigt wurde. Zudem sind die Wappen etwas klein für eine pompöse Demonstration der Macht. Möglicherweise liess der Leutpriester Wappenschilder der Verstorbenen am Tag der Jahrzeit in der Kirche aufstellen, um die Bedeutung der Herrschaft zu betonen. Es gibt Kirchen, in denen die Schilder der wichtigen Geschlechter tatsächlich ausgestellt sind.

Worin liegt nun der Sinn ein Jahrzeitbuch, das als Kalender von Jahrzeiten und kirchlichen Terminen sowie als Legitimationsbasis für Jahrzeiten, Pfründen und deren Finanzierung schlicht gehalten werden könnte, zu einer mit ihren schön verzierten Buchstaben und den fein ausgearbeiteten Wappen Prachthandschrift auszugestalten? Schon nur die religiöse Bedeutung des Buches ist ein Grund dafür. Damit wäre aber zu kurz gegriffen. Das Buch legitimiert die Pfarrkirche Uster nicht nur im religiösen Sinne, sondern auch im juristischen und damit zusammenhängend im wirtschaftlichen Sinne. Diese Legitimationsgrundlage für die Kirche Uster als besonders heilbringende Institution und für deren erforderliche materielle Grundlagen sollte besonders beim Klerus und bei anderen Herrschaften Eindruck gemacht werden. Das Buch sollte nicht trocken und nüchtern Reliquien, Jahrzeiten und Kirchgengut aufzeichnen, sondern deren Bedeutung durch die luxuriöse Gestaltung unterstreichen und glaubwürdig machen. Im religiösen Sinne war dies wichtig, weil man sich z.B. die Anwesenheit von Pilgern erhoffte. Zudem sollte das Buch den Nachbarsherrschaften Besitz, Zinsen und Herrschaftsrechte aufzeigen und legitimieren. In diesem Sinne hatte das Jahrzeitbuch eine ganz ähnliche Funktion wie die sorgfältig gestalteten Urbare der Herrschaften. Zudem hatte man auch einen gewissen Stolz auf die eigene Kirche und deren Wohltäter, die man samt Wappen aufführte. Der Landenberger, aber auch der Herr von Bonstetten, konnte damit seine Bedeutung nicht nur als Herr, sondern auch als wohltätiger Förderer von Kirche und Armen zeigen.

War das 1473 fertiggestellte Jahrbuch Ausdruck der Frömmigkeit der Landenberger und Bonstetter Kirchherren? Die Stiftungen und Jahrzeiten der Bonstetter stammen hauptsächlich aus der Zeit vor 1473. Sie wurden ab dem 14. Jh. in ein älteres Jahrzeitbuch eingetragen, welches 1473 abgeschrieben wurde und heute nicht mehr vorhanden ist. Das alte Jahrzeitbuch manifestiert die Herrschaft der Ritter von Landenberg und der Herren von Bonstetten als grosszügige und fromme Herren. 1473 hatte sich jedoch einiges geändert. Zwar hatten die von den Landenbergern und Bonstettern gestifteten Pfründen und Jahrzeiten weiterhin Bestand, doch war der Abt von Rüti seit 1438 anstelle der Landenberger Patronatsherr der Pfarrkirche. Des Weiteren hatten sich die Kirchgenossen zu etwas wie einer Pfarrgemeinde organisiert, welche nun vermehrt als selbständige Identität auftrat. Schon um 1300 hatten sich Dörfer im politisch-gesellschaftlichen Sinne gebildet. Dies bedeutete mehr Eigenorganisation für die Dorfbewohner, während die Herrschaft weniger Verantwortung für die Untertanen und ihr Wirtschaftsleben trug und dank der sich selber organisierenden Dorfbewohner den entsprechenden Aufwand verringern konnte. Mit der Zeit wuchs aus den Dörfern eine neue Identität heran. Das Dorf regelte nun gewisse Angelegenheiten selbst und wollte nun auch mitreden. Es waren die Dorfbewohner, welche eine neues Jahrzeitbuch verlangten und dies auch schiedsgerichtlich durchsetzten. Somit zeigt das 1473 fertiggestellte Jahrzeitbuch zwar die Landenberger und Bonstetter weiterhin als fromme Herren, doch diente dies nun nicht mehr nur der Herrschaft, sondern auch den Kirchgenossen. Das Jahrzeitbuch demonstriert vor allem diese neue politische Kraft: Die Kirchgenossen als Protogemeinde, welche dem Patronatsherr, dem Abt von Rüti, durchaus die Stirn bieten konnte. Dabei ging es nicht darum, eine Revolution anzuzetteln. Das fromme Kirchenvolk wollte den Abt von Rüti und den Leutpriester dazu bringen, ihre seelsorgerische Arbeit zu machen. Dies zu einer Zeit, als auf der Landschaft generell grössere Pfarrkirchen entstanden, welche die Frömmigkeit der Bevölkerung manifestierten. Die früheren Stiftungen der Herrschaft dienten nun auch zur Legitimation dieser neuen Identität, der selbständig auftretenden Pfarrgemeinde. Das Jahrzeitbuch von 1473 ist das Symbol der frommen Pfarrgenossen von Uster.


Inhalt


6. Die Entstehung des Jahrzeitbuches von 1473 und das alte Jahrzeitbuch

Das Jahrzeitbuch ist wie erwähnt auf Drängen der Kirchgenossen entstanden. [44] Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Büchern aus dem Mittelalter lässt sich einiges darüber sagen, wie das Jahrzeitbuch entstanden ist; und das alte, vielleicht mit dem Herrschaftsantritt der Landenberger entstandene Jahrzeitbuch lässt sich in weiten Strecken rekonstruieren.
Der Grund für die Erstellung des Jahrzeitbuches liegt darin, dass Mitte 15. Jh.s im alten Jahrzeitbuch ein Durcheinander entstanden war, das zum einen die Jahrzeiten betraf, zum anderen die Zinsen. Das alte Buch beinhaltete dermassen viele Jahrzeiteinträge, dass kaum mehr Platz für neue Einträge vorhanden war, alte Einträge unleserlich geworden waren und die genaue Zuordnung an ein bestimmtes Datum nicht mehr klar war. Das Buch war voll und jeder neue Eintrag machte es noch unübersichtlicher. Was die Zinsen anbelangt, so wusste man bei gewissen Einkünften nicht mehr, woher diese einzuziehen waren. Zudem waren gewisse Zinse zu klein, dass es sich überhaupt noch lohnte diese einzuziehen. Folge davon war die Erstellung des uns vorliegenden Jahrzeitbuches und der Verkauf der kleinen Zinsen, um anschliessend den Erlös neu anzulegen. Zudem wurden die mit kleinen Beträgen finanzierten Jahrzeiten zu einer Sammeljahrzeit zusammengezogen. Dies lässt sich anhand der im Jahrzeitbuch abgeschriebenen Urkunden dokumentierten.
1454 entschied ein Schiedsgericht im Streit zwischen Johansen Murer, Abt von Rüti, und Niklaus Grüter, Leutpriester von Uster einerseits und "gemeiner bursami und under- / tan[en] der egen[an]t kilchen Ustra" anderseits über die Pflicht der Priester ihre Messen zu lesen, Zinsen, über zwei Spendenmeister, welche die Spenden verteilten, und vieles mehr, aber vor allem darüber, dass das Jahrzeibuch abgeschrieben werden solle. Die Zusammenfassung von Paul Kläui dieser „zø Ustra in her Hans Symons huß Capplan Sant Peters altars“ ausgestellten Urkunde nennt die wesentlichen Punkte:
„Mit der Förderung der Kirche durch die Pfarrkinder ging Hand in Hand das Bestreben, auch mitzubestimmen. Es ist eine allgemeine Erscheinung, daß seit der zweitenHälfte des 15. Jahrhunderts Staat und Gemeinden ein Mitspracherecht in kirchlichen Dingen geltend machten und insbesondere über eine sparsame Verwaltung und Zweck entsprechende Verwendung des Kirchengutes wachten und gegen allerlei Belastungen auftraten. In Uster hat vielleicht auch der Wechsel der Kollatur ein bestimmteres Auftreten gefördert, da man dem Abt von Rüti gegenüber eher allerlei Forderungen anzumelden wagte, als den adligen Herren aus dein Hause Landenberg. Vor allem suchte man einige Erleichterungen bei der Abgabe des kleinen Zehnten zu erreichen, der von Gärten und Kleinvieh geschuldet wurde. Anderseits wollte man Sicherheit haben, daß der Priester seine Pflichten genau erfülle und die Spenden die richtige Verwendung fänden. Als sich die Auseinandersetzungen hierüber zwischen dem Abt von Rüti und dem Priester Niklaus Grüter einerseits und «gemeiner bursami und undertan» der Kirche anderseits zuspitzten, wurde die Schlichtung einem Schiedsgericht übertragen, das am 12. Februar 1454 im Haus des St. Peterpfründers Hans Simon zusammentrat.
Hinsichtlich des kleinen Zehnten wurde den Kirchgenossen zum Teil jeweilige Geldzahlung zugestanden, so daß von einem Bienenschwarm fünf Heller, von einem Füllen vier Heller und von einem Ferkel und einem Kalb je zwei Heller zu zahlen waren. Dagegen war von Hühnern, Gänsen und Enten weiterhin je das zehnte Stück abzuliefern. Nur auf den Zehnten von Gartenfrüchten verzichtete Rüti. Es anerkannte auch die Abgabe des Futterhabers, wie die Holzlieferung an den Pfarrer nicht als Pflicht-, sondern nur als Freundschaftsleistung. Anderseits wurden nun aber auch die Pflichten des Pfarrers und seines Helfers klar umschrieben und man verbot ihm, neben Uster noch Pfarrer einer andern Kirche zu sein und seine Aufgabe hier einem Vikar zu übertragen. An den Festtagen sollte er einen Umgang mit dem Kreuze machen. Da sich auch über die bei Begräbnissen gespendeten Kerzen Meinungsverschiedenheiten aufgetan hatten, legte man fest, daß die Erben die auf der Totenbahre angezündeten großen Kerzen einem beliebigen Altar der Kirche spenden konnten, daß aber die kleinen Kerzen, die für geistliche Verrichtungen geopfert wurden, dem Priester gehörten, der seinerseits solche an die Kapläne abgeben sollte. Auch wurde anerkannt, daß das «Flücktuch» (= Kopftuch) nach Belieben vermacht werden könne und nur bei Mangel einer Verfügung der Kirche zufalle. Endlich sprachen die Schiedsmänner die bei Hochzeiten, Taufen und Begräbnissen der Kirche gespendeten Brote dein Mesmer zu, räumten aber den Kirchgenossen und dem Priester das Recht ein, einen mißliebigen Mesmer abzusetzen.
Doch auch von den Kirchgenossen verlangte man ein ordnungsgemäßes Verhalten. Die Frauen sollten nicht mehr anderwärts zur Kirche gehen und dort die Kinder taufen lassen, und wer die gebotenen heiligen Zeiten nicht einhielt, hatte die Bannbuße zu zahlen. Über die Zeitansetzung für die Messe im Sommer und ins Winter empfahl man Kirchherrn und Pfarrkindern eine gütliche Verständigung.
Einen Grund zu den Streitigkeiten hatten offenbar die Begehung der Jahrzeiten und die dafür zu entrichtenden Zinse gebildet. Damit der Priester wußte, wann sie gefeiert werden mußten, wurden die Todesfälle in die sogenannten Jahrzeitbücher eingetragen. Das waren Kalender, in denen bei jedem Tag Platz ausgespart war, um fortlaufend die Namen der Abgeschiedenen einzuschreiben, deren am betreffenden Tag zu gedenken war. Oft fügte man auch den dafür gestifteten Betrag bei, oder man führte einen besondern Rodel über die Zinse und Güter. Im Laufe der Zeit füllten sieh die Jahrzeitbücher mit unzähligen Namen, und die Angaben über Zinse und Güter veralteten, wenn die Zinser starben und die Güter die Hand wechselten. Dann konnten Einkünfte der Kirche in Vergessenheit geraten, wie anderseits die Feier von Jahrzeiten unterblieb. Um diesem Mißstand abzuhelfen, ordneten die Schiedsrichter an, daß Jahrzeitbuch und Rodel ins Reine geschrieben und in einem «Behalt» verwahrt werden sollten, zu dem Priester und Kirchgenossen je einen Schlüssel hätten. Die Rechnungsführung über das Kirchengut war den Kirchenpflegern anzuvertrauen, deren Wahl im Beisein des Priesters und mit Zustimmung des Abtes erfolgen mußte. Die Austeilung der Armenspenden sollte weiterhin zwei Spendmeistern obliegen, die ebenfalls jährlich Rechnung abzulegen hatten.“ [45]

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Kläui besagt, dass schon damals der Beschluss zu einem neuen Jahrzeitbuch gefasst wurde. Liest man im Originaltext nach, [46] so könnte auch gemeint sein, dass man für jede Partei eine Abschrift erstellen sollte, um dann das alte Buch und den Rodel sorgfältig aufzubewahren und jeder Partei einen Schlüssel auszuhändigen:

Es könnte also auch sein, dass man mit dem Abschreiben begann und bald merkte, dass einfache Abschriften nichts brachten.
Jedenfalls wurde 1469 dann der Entscheid zur Erstellung des Jahrzeitbuches gefällt. Wiederum musste ein Schiedsgericht zwischen den genannten Parteien vermitteln. So musste ein neues Jahrzeitbuch geschrieben und von beiden Parteien zusammen darüber befunden werden, welche „gichtiger jarzitten“, also rechtmässige Jahrzeiten, seien und ins neue Jahrzeitbuch eingetragen würden. Ebenso wurden beide Parteien zur gemeinsamen Erkundung und Offenlegung verpflichtet, was nun dem Kirchenbau, Licht, den Spenden und dem Leutpriester gehören würde, was einer umfassenden Durchsicht des alten Jahrzeitbuches bedurfte. Des weiteren wurde entschieden, dass die Spende für jede Jahrzeit („zø ir gesetzen zitt“) drei Viertel Kernen betragen solle, [47] wobei dreissig Brote von einem Viertel zu backen seien (und somit nicht mehr 50 Brote wie in der Mitte des 14. Jh.s), jedem Priester, der am Tag der Jahrzeit eine Messe halte, vier Brote und den Armen die übrigen Brote gegeben werden sollten. Für das Verteilen der Spenden wurden die so genanten Spendmeister eingesetzt. Des Weiteren wurde entschieden, dass der Kirchenbau „zø der zitte an stan[n] sol“ und dass die Untertanen die Kirche mit Mess- und Gesangsbüchern versehen sollen. Nebst dem Entscheid über das neue Jahrzeitbuch, die Neuordnung der Jahrzeiten und die Spenden, wurden also auch – wie schon 1454 geschehen – weitere Streitigkeiten behandelt. Beide Parteien hätten dem Entscheid des Schiedsgericht zu allen Teilen „nach notturfft“ zugesagt. [48]


Während man nicht so recht weiss, was nach dem Entscheid von 1454 geschah – vielleicht begannen beide Parteien eine Abschrift, um in einen Streit zu geraten und so die Sache zum Erliegen zu bringen. –, brachte der Entscheid von 1469 den Stein ins Rollen:

Schon 1470 wurden die Modalitäten zum Verkauf von kleinen Zinsen zur Schaffung einer Sammeljahrzeit, der sogenannten Gemeinde- oder grossen Jahrzeit, fixiert. So wurden die Zinsen verkauft, welche weniger als ein Viertel Kernen und weniger als 5 Schillinge betrugen. Den Erlös hat man dann neu angelegt und im gleichen Verhältnis wie vor dem Verkauf dem Kirchenbau, den Kerzen, den Lichtern, den Spenden, dem Leutpriester und den Kapplanen und dem Helfer zugeordnet. Damit dies ewig währte, hatte man darüber „brieff und sigel“ gelegt. Die bisher mit solch kleinen Einkünften dotierten Jahrzeiten wurden nun zusammengefasst und zweimal jährlich begangen. Das ursprünglich im Kalender festgelegte Datum wurde also fallengelassen. Der Ablauf einer solchen grossen Jahrzeit ist beschrieben: Am Vorabend fand jeweils eine Seelvesper statt; am Tag der Jahrzeit sollten die Priester eine Vigil lesen und danach eine Messe singen. Anschliessend hielt der Leutpriester das Hochamt, während die Kapplane die Messe an ihrem Altar lasen. Die Anwesenden hatten für die Verstorbenen zu beten. An diesem Tag sollte aus 2 Viertel Kernen gemachtes Brot unter den Armen aufgeteilt werden und ebenso viel den anwesenden Priestern verteilt „und denen, die nit da sind und das jarzit nit begand, den sol nütz“ werden. Am Schluss dieser im Jahrzeitbuch erhaltenen Urkundenabschrift folgen die vielen Namen dieser grossen Sammeljahrzeit. [49] Vielleicht ist die Urkundenabschrift von 1470 eine Zusammenfassung mehrerer zeitlich auseinander liegenden Rechtshandlungen. Denn eine im Original erhaltene Urkunde berichtet erst 1471 vom Kauf von Zehntrechten in Wermatswil, Sulzbach und Nossikon sowie von einem Hof zu Kirchuster, insofern es sich dabei nicht um die nachträgliche Beurkundung eines früheren Rechtsgeschäfts durch den Rat handelt; diese Zehntrechte hatte der Zürcher Ratsherr Hans Schwend der Kirche Uster verkauft. [50] Jedenfalls findet man in der Urkundenabschrift auch die Angaben, wie der aus „ettwas järlich gült und zinss uss dem alten jarzit bůch“ erzielte Erlös, welchen aber auch „die alten kilchen rödel usgewiset und inn hehept hand“, auf folgende Bereiche aufgeteilt worden wurde: 1) Kerzen und Spend, 2) Lichter, 3) Leutpriester, 4), St. Peterskaplan, 5) Marienkaplan, 6) St. Verenenkaplan und 7) Helfer. [51]


1473 war das neue Jahrzeitbuch fertiggestellt, so dass 27. Juli der Notar Johannes Kaltschmid mit Berücksichtigung der Auflagen aus dem Schiedsspruch von 1469 das alte und das neue Jahrzeitbuch miteinander verglich, auf die Richtigkeit der Abschrift prüfte und die Richtigkeit bestätige. Diese vom Notar selbst geschriebene Bestätigung befindet sich im Jahrzeitbuch und wurde mit Kaltschmids Notarzeichen bekräftigt. [52] Das Signet des Notars Kaltschmid steht anstelle eines Siegels zur Bestätigung der Beglaubigungsurkunde. Über diese Urkunde ist ein Wappen abgebildet, vielleicht jenes von Kaltschmid. Nebst der Beglaubigung findet man dann im hinteren, dritten Teil des Jahrzeitbuchs immer wieder den Vermerk von Notar Johannes Kaltschmid, er habe die abgeschriebenen Urkunden kollationiert und mit dem Original verglichen. So dürften es – wie es Bruno Schmid in seiner Transkription vorschlägt, seine Schrift sein, in welcher z.B. auf fol. 55r den Urkundenabschriften einige Korrekturen angebracht wurden.


Im 1473 fertiggestellten Buch sind hauptsächlich zwei Schreiber festzustellen, insofern nicht derselbe Schreiber für Jarzeiteinträge eine gewundenere Schrift benutzt als die gradliniger wirkende Buchschrift für die Urkunden. Danach folgten natürlich von anderen Händen neue Jahrzeiteinträge, Ergänzungen zu Zinsen etc.



Das Buch von 1473 stellt sowohl eine genaue Abschrift des alten Jahrzeitbuches, als auch dessen Neuordnung dar. Wir wissen, dass alle Jahrzeiten, welche einen zu kleinen Zins beinhalteten, der zweimal jährlich stattfindenden Sammeljahrzeit zugeordnet wurden und dass der entsprechende Zins neu angelegt wurde. Die Neuordnung von Jahrzeiten und Zinsen führte zur Neuordnung des Jahrzeitbuches. Alte und unterfinanzierte Jahrzeiten wurden auf nicht viel mehr als der Name des Verstorbenen reduziert und in eine gemeinsame Liste aufgenommen. Der Jahrzeiteintrag im Kalender entfiel. So fiel auch das Jahrzeits- oder das Sterbedatum weg. Ebenso wurden 1473 auch jene Urkunden, welche überhaupt zum neuen Jahrzeitbuch und zur Neuordnung von Zinsen und Jahrzeiten führten, ins Buch aufgenommen.



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Dass nebst der Neuordnung und entsprechenden Textverlusten das alte Buch sorgfältig, wenn nicht fast mit einer blinden Genauigkeit abgeschrieben wurde, beruht nicht nur auf Kaltschmids Beglaubigung der korrekten Abschrift und auf seine offensichtlich auf einer Vorlage beruhenden Korrekturen, sondern auch darauf, dass einige Jahrzeiteinträge Verweise auf Urkunden und Notizen beinhalten, welche auf Seiten verweisen, die im neuen Jahrzeitbuch keinen Sinn machen, sondern sich nur auf das alte Jahrzeitbuch beziehen können. Ein Verweis von der auf Seite 1 und 2 geschriebenen Weihenotiz für den Liebfrauenaltar auf den auf Seite 1 stehenden Ablass von 1418 erscheint unnötig. Er lässt sich entweder dadurch erklären, dass das Jahrzeitbuch ähnlich (oder gleich) wie das heutige Jahrzeitbuch gegliedert war, aber viel kleinere Seiten umfasste (heute sind die Seiten etwas grösser als das A3-Format) oder dass die Notiz zum Liebfrauenaltar früher an einer ganz anderen Stelle zu lesen war.

Die Bonstetter Urkunden befinden sich heute auf fol. 47v–48v und lassen sich mit dem Verweis auf das fünfte Blatt in keiner Weise in Einklang bringen. Bei einem Bonstetter Jahrzeiteintrag findet man den richtigen Verweis „als da hinden geschriben stät“. Dieser Verweis und jener auf das fünfte Blatt zeigen, dass früher Bonstetter Urkunden zuvorderst (fünftes Blatt) und hinten zu finden waren, während sich die Bonstetter Jahrzeitstifungen heute zusammen im hinteren Teil des Buches befinden. Ein am 1. Dezember, dem Tag an dem die Weihe des St. Petersaltar gefeiert wird, eingetragener Verweis auf einen Ablass ist falsch, weil auf dem dritten Folio kein Ablass zu finden ist. [53] Nebst dem genauen Abschreiben von nicht mehr r
ichtigen Verweisen, wurde auch anderswo richtig und damit im konkreten Falle falsch abgeschrieben: So ist die Jahrzeit Margaretes von Blumenegg offensichtlich im alten Jahrzeitbuch wegen Platzmangel vom 17. auf den 18. Februar hinunter gerutscht, ohne das dies der Schreiber des neuen Buches von 1473 bemerkt hätte. Ebenso wurden die Jahrzeiteinträge zu Pfaffhermanns Jahrzeitstiftung nicht harmonisiert, so dass nur bei einem Eintrag die Verwendung des Zinses klar deklariert ist, obwohl offensichtlich bei allen vier Jahrzeiten dieselbe Verwendung beabsichtigt wurde. Auch wurden jene Einträge, welche eine Ergänzung zur neuen Zuordnung des Zinses erfuhren, nicht auf den aktuellen Zins vereinfacht, sondern einfach abgeschrieben, so dass solche Ergänzungen heute noch festzustellen sind. Es wurden also generell nur die kleinen Jahrzeiten aus dem Kalender eliminiert und in die Sammeljahrzeit übertragen, während die anderen Einträge genau – Ausnahmen bestätigen die Regel – abgeschrieben wurden. Die Urkunden wurden hingegen neu geordnet.

Wenn man nebst dem genauen Abschreiben das Jahrzeitbuch neu ordnet und nebst den ins Buch aufgenommenen, neuen die alten Urkunden neu anordnet, so hat man ein Konzept. Dabei geht es nicht nur darum Urkunden und kleine Jahrzeiten sinnvoll zu ordnen, sondern auch um eine Vorstellung, wie die Dinge und schlussendlich die Welt geordnet sind. Damit sind auch ideologische Dinge, wie Geschichts- und politisches Bewusstsein gemeint.

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7. Eine Schriftquelle zum historischen und politischen Bewusstsein von 1473

Geschichtsbewusstsein und Geschichtsbild

Wie der Adel sich um eine ehrwürdige und alte Herkunft bemühte – Könige sahen sich als Abkömmlige Karls des Grossen, Aeneas’, König Davids etc. – wollte die Kirche ebenfalls mit einer solchen glänzen, so wie die Reliquien und Ablässe ihr ganzer Stolz waren. Es wurde ein Bild der Vergangenheit geschaffen und propagiert. Dabei wurden die bekannten Elemente aus dem alten Buch genau ins Jahrzeitbuch abgeschrieben, aber die Lücken mit um 1473 aktuellen Elementen ergänzt, indem diese in eine weiter zurück liegende Vergangenheit projiziert wurden. Dabei ging es nicht darum die Wirklichkeit wissenschaftlich zu rekonstruieren, sondern ein glaubwürdiges Bild zu schaffen. Nebst dem Geschichtsbewusstsein gibt es auch ein politisches Bewusstsein bzw. eine Vorstellung der politisch massgeblichen Allianzen, der politisch wesentlichen Dinge und der wichtigen Ereignisse. Wichtige Elemente des politischen Bewusstseins wurden bewusst im alten Jahrzeitbuch aufgenommen und ebenso bewusst ins neue Jahrzeitbuch übertragen. Das historische und politische Bewusstsein wurde somit nach einem ausgearbeiteten Konzept ins neue Jahrzeitbuch aufgenommen. [54] Diese Vorstellungen wurden ins Jahrzeitbuch aufgenommen und in uns nicht bekannter Art und Weise weitervermittelt. Wir wissen nur, dass die Begehung einer Jahrzeit von einer wichtigen Persönlichkeit oder einem wichtigen Ereignis das historische und politische Weltbild der Elite (Kleriker und Adel) der Bevölkerung nahe brachte und somit deren Bewusstsein formte. Wie gestaltet sich dies nun im Jahrzeitbuch von 1473?

Auf den ersten zwei Seiten des Buches und auf der ersten Seite des Kalenders (1. Januar) finden wir wichtige kirchliche die Weihen, Reliquienverzeichnisse, Ablässe und den Stifter der Pfarrkirche Uster, was gewissermassen die Geschichte der Kirche und ihre wichtigsten kirchlichen Merkmale aufzeigt. Auf den ersten zwei Seiten befinden sich die Weihedaten der verschiedenen Altäre in chronologischer Reihenfolge: 1) die Kirche bzw. deren Hauptaltar (Heiligkreuz, Maria und Andreas) (1), 2) St. Peter ( 4), 3) Marienaltar ( 5), 4) Verenenaltar ( 6) und 5) Sigismundaltar ( 7)samt der Bestimmung, wann die Weihe zu feiern sei. Bei jedem Altar steht ein Reliquienverzeichnis, immer wieder auch mit späteren Ergänzungen, welche zum Teil datiert sind. Nach der Kirchweihe ( 1)folgt der Ablass von 1418 ( 3). Dazwischen ist eine Lücke ( 2). Jeder Nebenaltar erhielt einen eigenen Ablass, wobei jeweils zusätzlich auf den von 1418 verwiesen wird, der auch für die Nebenaltäre Gültigkeit hatte. Wie der Ablassbrief von 1418 ist der 1393 von Bischof Burkard von Konstanz gewährte Ablass für den von Rudolf und Anna von Bonstetten gegründeten Verenenaltar in seiner Urkundenform ganz ins Jahrzeitbuch abgeschrieben worden, während alle anderen Angaben als Notizen verzeichnet worden sind, sei dies von Anfang an geschehen oder seien Urkunden zusammengefasst worden.


Wir finden also die ganze Kirchengeschichte von Uster in religiöser Sicht auf den Seiten 1 und 2. Diese Geschichte beginnt mit der am 30. November 1099 erfolgten Weihe der Kirche, aber auch des St. Petersaltars. Reliquien und Ablässe werden nicht nur aus praktischen Gründen aufgeschrieben, sondern wiedergeben die religiöse Bedeutung der Kirche. Nebst den Weihedaten finden wir dann auch den „Stifter und Anhaber“ auf der ersten Seite des Kalenders über dem 1. Januar prominent verzeichnet: Es handelt sich um Graf Heinrich von Rapperswil, dessen Jahrzeit am ersten Werktag nach Neujahr zu begehen war und für ihn der Leutpriester jeden Sonntag bitten sollte, aber auch die Kirchgänger dazu auffordern musste. Sein Bruder Rudolf ist zum 23. Juli als treuer Vogt und „versecher diß gotzhuß“ verzeichnet.
Die Angaben zu den Weihen, Reliquien und Ablässen sind grundsätzlich glaubwürdig. Denn man hat das Bekannte zusammengetragen, das meist samt entsprechendem Datum aufgeschrieben worden war. Auf der anderen Seite hat man die Lücken aufgefüllt. Dies betrifft vor allem die beiden ältesten Weihen, welche am 30. November, also am gleichen Tag, stattgefunden haben sollen. Bei der Weihe der Kirche durch den Konstanzer Bischof Gebhard III., den Bruder des ersten Zähringer Herzog Berchtold – hier wird er Gerhard (!) genannt –, ist eine lange Reliquienliste beigefügt, die nur darauf beruhen kann, dass man für den 30. November 1099 alle 1473 im Hauptaltar vorhandenen Reliquien aufgelistet hat. Die Kirche sei von Gebhard dem heiligen Kreuz, der Mutter Gottes und dem heiligen Andreas sowie allen Heiligen, die im anschliessenden Reliquienverzeichnis aufgeführt sind, geweiht worden. [55]
Am selben Tag hätte Bischof Gebhard den St. Petersaltar (dem Petrus und der Margarete) geweiht. Der Altar hätte die Reliquien der Heiligen Placitus, Sigibert, Cosmas, Damian, Nikolaus und Ulrich beherbergt, welche man interessanterweise alle auch unter den bei der Weihe der Kirche selbst aufgeführten Reliquien wieder findet. Waren dies die ursprünglichen Reliquien? Während bei der Kirchweihe die Reliquien von 1473 auf 1099 zurück projiziert wurden, geht der Weihebericht für den St. Petersaltar in seiner Rückblende wesentlich weiter zurück: In diesem Weihebericht wird nämlich das Landenberger Grab genannt: Am 30. November 1099 sei der Altar geweiht worden, welcher in der Kirche Uster in der Kapelle neben dem [Hautpt-]Altar und dem Grab der Herren von Landenberg gelegen sei. Doch hat dieses Grab nichts mit der Zeit um 1099 zu tun: Die Landenberger sind erst im 13. Jh. vage belegt. Das Grab dürfte zwischen 1300/05 und 1340 angelegt worden sein. Vor 1300 gehörte nämlich der Kirchensatz den Grafen von Rapperswil!
Es stellt sich sogar die Frage, ob der 30. November 1099 überhaupt glaubwürdig ist. Dieses Datum lässt sich nämlich anhand von zwei Elementen zusammensetzen: 1. der 30. November für den Andreas, den im 15. Jh., allenfalls schon im 14. Jh., wichtigsten Heiligen der Kirche Uster und 2. 1099 für die Eroberung Jerusalems. Dieses Datum könnte durchaus konstruiert sein, aber beweisen lässt sich dies nicht, wie die Historizität des 30. November 1099 ebensowenig beweisen lässt. Immerhin hat Bischof Gebhard von Konstanz tatsächlich in dieser Zeit gelebt. In der Kläui-Bibliothek gibt es einen Zeitungsartikel, der davon berichtet, dass die Kirche Uster zufälligerweise im Jahr der Eroberung Jerusalems erbaut wurde. Vielleicht ist es umgekehrt und kein Zufall, sondern ein sich auf Jerusalem beziehendes Konstrukt. Wichtiger ist, dass der 30. November ab dem 14./15. Jh. zum Kirchweihefest wurde und die Weihe der Kirche gekoppelt mit dem Weihefest des St. Petersaltars, das auf den nächsten Tag, den 1. Dezember verschoben wurde, im Jahrzeitbuch verzeichnet wurden, um dank dem hohen Alter der Weihe glaubwürdig zu erscheinen. Beide Weihen wurden somit zum Kirchweihfest und zum Ursprung des heutigen „Uster Märt“. Dabei ist es nicht wichtig, ob das Datum der Wahrheit entspricht. Nur das Geschichtsbild sollte glaubwürdig erscheinen und vermittelt werden.
Verwunderlich ist auch, dass Bischof Gebhard in Uster ausgerechnet zwei Altäre am gleichen Tag geweiht haben soll: den Andreas-Altar, der übrigens nie explizit so genannt wird, sondern als Hauptaltar einfach „Altar“ genannt wird, und den St. Petersaltar. Dass im Jahrzeitbuch gleich zwei Weihen genannt werden, dürfte durchaus damit zusammenhängen, dass ein Durcheinander entstanden war und man die Angaben, d.h. die schriftlichen Notizen, zur Kirche und zum St. Petersaltar vermischte oder sich daran störte, dass in einer Andreaskirche ausgerechnet die Weihe des St. Petersaltar den ältesten Beleg für die Kirche Uster lieferte. Wäre es nicht am einfachsten, wenn man ursprünglich von einem Eintrag ausgeht, der dann zwischen dem Hauptaltar und dem St. Petersaltar aufgeteilt wurde?
Solche Gedanken muss sich 1933 Marcel Beck, später Professor an der Universität Zürich, gemacht haben als er in seiner Dissertation, welche die Patrozinien (Heiligen, denen eine Kirche geweiht ist) für die ganze Zürcher Gegend, Pfarrei für Pfarrei, untersuchte und in seinem deshalb zu Uster relativ knappen Text nach einer knappen kritischen Diskussion über Andreaspatrozinium zum Schluss kam: „Ursprünglicher Patron war eher Petrus, da ein Altar dieses Heiligen schon sehr früh für die Kirche bezeugt ist.“ [56] 1401, vielleicht schon etwas vorher, wird die Pfarrkirche von Uster als St. Andreaskirche bezeichnet. [57] Meist heisst sie einfach die Kirche oder die Pfarrkirche von Uster.
Wäre Petrus der frühere Patron gewesen – Maria kommt auch in Frage, da es sich auch um ein altes Patrozinium handelt und die Hypothese erlaubt ist, dass bei den ersten Erwähnung von Uster ab 775 schon eine Kirche bestand –, so wäre folgende Erklärung für Wechsel des Patroziniums von Peter zu Andreas möglich: Die Landenberger hatten die von ihnen gestiftete Pfründe dem alten Patron der Kirche Uster gewidmet, während die Bonstetter sich für Verena entschieden. Der Hauptaltar hätte man dann vom ursprünglichen Patron Petrus getrennt und Andreas gefördert. Dies könnte insbesondere dann der Fall gewesen sein, da die Kirche Uster vorübergehend an die Bonstetter kam (bis 1371), aber die von den Landenbergern geförderte St. Peterspfründe weiterhin bestand.
Zum fiktiven Charakter der Nennung des Weihedatums vom 30. November 1099 passt, dass auch der Gründer eine Fiktion sein könnte.



Graf Heinrich von Rapperswil wird prominent am Anfang des Kalenders genannt. Dort werden auch seine Verdienste für die Kirche Uster gelobt. Nebst dem Weihedatum, das durchaus als Gründungsdatum gedacht ist, braucht es einen Gründer. Doch ist dieser Gründer für 1099 fast unmöglich: Herren von Rapperswil sind nämlich erst ab der Mitte des 12. Jh.s überhaupt belegt. Den Grafentitel führen sie erst ab ca. 1240. Der damals berühmte Heinrich Wandelber von Rapperswil, welcher das Kloster Wettingen gründete, war kein Bruder des ersten Grafen Rudolf und hat nie einen Grafentitel geführt. Somit klar, dass der Grafentitel auf die letzten Rapperswiler vom Schreiber des Jahrzeitbuches nachträglich beigefügt worden ist. [58] Der Eintrag beider Brüder wäre damit eher auf das beginnende 13. Jh. zu beziehen, zu welchem Zeitpunkt die Brüder Rudolf und Heinrich tatsächlich belegt sind. Vielleicht kann man zwei solche Brüder für das 12. Jh. vermuten, aber es würde den Bogen überspannen diese ausgerechnet in der Zeit um 1100 anzunehmen. Die Rapperswiler sind erst 1300 in Uster und erst 1260 in Greifensee belegt. Die Forschung hat die im Jahrzeitbuch von Uster genannten zwei Rapperswiler Brüder im endenden 12. Jahrhundert angesiedelt, da man alle anderen Familienmitglieder glaubt anhand von anderen Jahrzeitbüchern genau datieren zu können. Dies ist jedoch unklar. Hier dürfte es sich um eine Erinnerung an die Rapperswiler des 13. Jh.s handeln. Die Bezeichnung der Brüder als Stifter, Anhaber, Vogt und „Versecher“ kann ebenso der Wahrheit entsprechen, als auch eine besondere Betonung zweier Persönlichkeiten betrachtet werden, die man als Gründer und Wohltäter der Kirche und als Fromme Christen darstellen möchte. Konkretes dazu erfährt man aus dem Jahrzeitbuch nicht. Im Gegensatz zu den Landenbergern ist explizit keine grosse Schenkung mit Zins genannt.
Für „Graf“ Rudolf liest man von einem konkreten Jahrzeitdatum, für „Graf“ Heinrich kannte man es nicht mehr oder man wollte es nicht mehr kennen, um ihn an vorderster Stelle aufführen zu können. Dennoch gibt es hier einen wahren Kern: Die Herren und danach die Grafen von Rapperswil spielten in Uster eine bedeutende Rolle. Folglich wurden sie ins Jahrzeitbuch aufgenommen. Fraglich bleibt, ob man überhaupt noch wusste, welche Rapperswiler Herren tatsächlich Wohltäter der Kirche gewesen waren. Wichtig war es, einen Gründer zu nennen.
Es wurde also das Bild vermittelt, die Kirche von Uster sei durch den fast legendären Grafen Heinrich von Rapperswil, einen grossen Wohltäter, gegründet und am 30. November 1099 durch den Konstanzer Bischof geweiht worden, der ausgerechnet gleich noch den St. Petersaltar geweiht hätte. Bei den Rapperswilern ist mit einem wahren Kern zu rechnen. Was das Weihedatum und das Andreaspatrozinium angeht, wird nie schlüssig entschieden werden können, ob das Datum wahr ist und ob der hier seltene Patron Schottlands, der Heilige Andreas, von Anfang an Usters Patron war. Doch dürfte beides eher zu verneinen sein. Wichtig ist, dass mit dem Jahrzeitbuch von 1473 beides zur Wahrheit gemacht wurde und somit als richtig empfunden wurde, was bis heute nachwirkt. Der Uster Märt kommt vom Kirchweifest an St. Andreas. Ein solcher Wechsel hätte am ehesten im 14. Jarhundert stattgefunden, als die Landenberger den potientellen alten Patron, Petrus, für sich „in Beschlag“ genommen hatten.

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Politisches Bewusstsein und Ereignisse

Ebenso wie man sich auf eine alte Vergangenheit berief und bereit war sie zu konstruieren, hat man auch durchaus reale Elemente aus der Vergangenheit betont. Damit wird das politische Bewusstsein der damaligen Führungselite sowie deren Allianzen und Abhängigkeiten deutlich. Ebenso fanden besondere Ereignisse im Jahrzeitbuch ihren Niederschlag.

Das Jahrzeitbuch nennt bei einigen mehr oder weniger wichtigen Persönlichkeiten nur das Datum der Jahrzeit oder an dessen Stelle den Zeitpunkt des Todes, ohne auf eine Schenkung zu verwiesen. Hier kommen die Vorstellungen der damaligen Zeit zum Ausdruck. Während beim 1333 verstorbenen Ritter Rüdiger von Landenberg das Sterbedatum vielleicht weniger wegen der Bedeutung dieses Mannes im Jahrzeitbuch verblieb, sondern wegen des Prestiges seiner Familie und dem Umstand, dass Nachfahren jeweils für das Seelenheil aller ihrer Vorfahren Jahrzeitstiftungen tätigten, sind andere Jahrzeiteinträge klar politisch bzw. gemäss einem bewussten Bild von Politik und Vergangenheit geprägt.



Die „Grafen“ Heinrich und Rudolf von Rapperswil hatten die Funktion der Gründer inne, um gleichzeitig als Wohltäter der Kirche Uster allen Gläubigen ein Vorbild zu sein. Bemerkenswert ist ein anderer ohne jegliche Schenkung eines Zinses versehener Jahrzeiteintrag. Es handelt sich dabei um die Jahrzeit von Herzog Leopold III. von Österreich, der am 9. Juli 1386 in Sempach gefallen ist. [59] Dies widerspiegelt die Tatsache, dass damals Landenberger und Bonstetter Gefolgsleute des habsburgischen Herzogs von Oesterreich waren und sich damals politisch nach Oesterreich orientierten und noch nicht an Zürich gebunden waren. Beide Geschlechter bekleideten wichtige Ämter für die Habsburger. Beispielsweise waren Hermann von Landenberg-Griffense und sein gleichnamiger Sohn Marschalle von Oesterreich. Zu dieser Zeit begann sich die Tatsache heraus zu kristallisieren, dass Oesterreich die eidgenössischen Orte nicht in seinem Fürstentum behalten würde. Ebenso die politisch-sozialen Verhältnisse widerspiegelnd sind letztlich die vielen Jahrzeiten der Landenberger und Bonstetter selbst, welche bis zum langsamen Übergang von Uster an Zürich die beiden führenden Geschlechter der Pfarrei gewesen waren.

1459 wird nämlich sowohl der Übergang der landesherrlichen Hoheit an Zürich, als eines der prägendsten Ereignisse des 15. Jahrhunderts im Jahrzeitbuch in einer besonderen Stiftungsurkunde dokumentiert: Die Bluttat von Nänikon. 1444 war nämlich die rund 50 Mann starke Zürcher Besatzung von Greifensee samt ihrem Anführer, Wildhans von Breitenlandenberg, auf Betreiben des Schwyzer Landammans enthauptet worden. Der Grund für diese Tat war, dass die Zürcher und Schwyzer, aber auch Oesterreich über das Erbe des 1436 verstorbenen Grafen Friedrich VII. von Toggenburg stritten. Dies führte zum sogenannten Alten Zürichkrieg. Dabei wurden die Erben weiblicher Linie, so die im Wallis entmachteten Herren von Raron, von einem grossen Teil des Toggenburger Erbes faktisch ausgeschlossen, welche dann den ihnen verbleibenden Teil des Erbes, welcher der heutigen Landschaft Toggenburg entspricht, dem Abt von St. Gallen verkauften. Im Laufe des Alten Zürichkrieges zwang ein eidgenössisches Heer die Besatzung von Greifensee, das Zürich 1402/19 von den Grafen von Toggenburg übernommen hatte, nach einer Belagerung zur Kapitulation. Das anschliessende Massaker an der Besatzung wurde zu einem bekannten Bildmotiv in den eidgenössischen Chroniken. Doch für die Menschen im nahen Uster war dies ein in Erinnerung bleibender Schrecken. Es fehlte nicht viel, als dass auch die Bevölkerung von Uster niedergemetzelt worden wäre. [60]


http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-1008

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8. Was bleibt?


Das Jahrzeitbuch hatte mit der Reformation ab 1519 seinen Zweck verwirkt, wurde aber weiterhin eine Zeit lang weiter benutzt. Es ist einiges aus dieser Zeit erhalten. So gibt es Jahrzeiten in der katholischen Kirche. Auch der Uster Märt hat seinen Ursprung aus den Einträgen zur Kirchweihe im Jahrzeitbuch.


Während in Uster die alte Pfarrkirche im 19. Jh. abgebrochen wurde, sind in Greifensee die Schlosskapelle – zwar mit Anpassungen von 1520 – und die frühere Galluskapelle als heutige Pfarrkirche erhalten geblieben. In der um 1340 herum erbauten Pfarrkirche findet man die Wappen aus dem Jahrzeitbuch an den Schlusssteinen des Gewölbes wieder: Landenberg, Landenberg-Griffensee und Blumenegg, ebenso zwei Helmziere.


Das Jahrzeitbuch selbst ist erhalten geblieben. Wieso das Jahrzeitbuch der Pfarrkirche von Uster erhalten geblieben ist, erklärt sich nebst gewissen Zufällen dadurch, dass 1) mit der Reformation die Zinsen für die Kirche weiterhin eingezogen wurden, 2) dass man vielleicht einen gewissen Respekt vor den vielen Namen hatte, 3) durch seine Schönheit, 4) vielleicht durch den Stolz der vielen Adligen Spender und 4) dass es ab der Renaissance die Gelehrten interessierte. Das Jahrzeitbuch der Pfarrei Uster, die auch Greifenssee und Volketswil umfasste, ist das schönste erhaltene Jahrzeitbuch der deutschen Schweiz und eine informationsreiche Schriftquelle für die Pfarrei von Uster vom 14. bis zum beginnenden 16. Jh.


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9. Literatur

Bibliographie

Beck, Marcel: Die Patrozinien der ältesten Landkirchen im Archidiakonat Zürichgau, Diss. Zürich 1933.

Burlet, Fabrice: Mittelalterliche Bauten auf dem Gemeindeboden von Uster vor 1300, S. 3–10 (alte Kirche) und 18–34 (Nänikon), Web-Publikation, Uster 2012.*

Burlet, Fabrice: Wie alt ist Uster?, Web-Publikation, Uster 20122.*

Erhart, Peter / Kuratli, Hüeblin, Jakob (Hrsg.): Bücher des Lebens – Lebendige Bücher, [Beiträge zum Kolloquium "Libri vitae – Christliches Totengedenken zwischen Mittelalter und Moderne" 2010 in St. Gallen und Pfäfers], St. Gallen 2010.

Gubler, Hans Martin: Die Kundstenkmäler des Kantons Zürich. Band 3. Die Bezirke Pfäffikon und Uster, Basel 1978, S 475–502 (Greifensee Kirche und Schloss) und S. 527–533 (Kirche Volketswil und Kapelle Hegnau).

Hoek, Florian / Illi, Martin / Langenegger, Elisabeth / Stebler-Cauzzo, Anna: Burg – Kapelle – Friedhof. Rettungsgrabungen in Nänikon bei Uster und Bonstetten (Monographien der Kantonsarchäologie Zürich 26), Zürich und Egg 1995.

Hegi, Friedrich: Die Jahrzeitenbücher der zürcherischen Landschaft. In: Festgabe Paul Schweizer, Zürich 1922, S. 120–217, dort zum Jahrzeitbuch von Uster, S. 198–209.

Hugener, Rainer: Vom Necrolog zum Jahrzeitbuch. Totengedenken und Buchführung am Übergang zum Spätmittelalter, In: Erhart, Peter / Kuratli Hüeblin, Jakob (Hg.): Bücher des Lebens – Lebendige Bücher. [Beiträge zum Kolloquium "Libri vitae – Christliches Totengedenken zwischen Mittelalter und Moderne" 2010 in St. Gallen und Pfäfers], St. Gallen 2010, S. 261–267.

Hugener, Rainer: Seelenheil und Herrschaftslegitimierung: Das Jahrzeitbuch von Uster. In: Kiening, Christian / Stercken, Martina (Hrsg.): SchriftRäume. Dimensionen von Schrift zwischen Mittelalter und Moderne, Zürich 2008 (Medienwandel – Medienwechsel – Medienwissen 4), S. 232–233. – Auch: Web-Publikation, Uster 2012.*

Hugener, Rainer: Buchführung für die Ewigkeit. Totengedenken, Verschriftlichung und Traditionsbildung im Spätmittelalter, Diss. Zürich 2013.

Illi, Martin: Wohin die Toten gingen. Begräbnis und Kirchhof in der vorindustriellen Stadt, Diss. Zürich 1992.

Kläui, Paul: Geschichte der Gemeinde Uster, Zürich 1964, S. 38–45 und S. 82–103, insbesondere S. 93–98.

Schmid, Bruno: Das Jahrzeitbuch als Rechtsgeschichtsquelle. In: Anzeiger von Uster, 23. August 2005, S. 12.

Surbeck, Peter: Die St. Blasius in Niederuster (Turicum-Gesellschaft Niederuster. Neujahrsblatt ), Uster 2011. – Auch: Web-Publikation, Uster 2013.*


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Originalquellen, Quelleneditionen und Quellenverzeichnisse:

ChSG = Chartularium Sangallense, Bd. 3-5 bearb. von Otto P. Clavadetscher, St. Gallen 1983-1988.

Edlibach, Gerold: Zürcher- und Schweizerchronik, ZBZ, Ms A 75.

Gemeindearchivführer = Archivführer der Zürcher Gemeinden und Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798, bearbeitet von Otto Sigg, hsg. v. Staatsarchiv Zürich, Zürich 2006.

Jahrzeitbuch der Pfarrei Uster, ZBZ, Ms C 1.

Murer, Jos: Kantonskarte 1566. "Eigentliche Verzeichnuss der Stätten, Graffschaften und Herrschaften, welche in der Statt Zürich Gebiet und Landschaft gehörig sind." 5. Ausgabe 1759, koloriert, ZBZ, Abteilung Karten und Panoramen, Atl 276.

Urbare und Rödel der Stadt und Landschaft Zürich. Von den Anfängen bis 1336, bearbeitet v. Werner Schnyder, hsg. v. einer Kommission der antiquarischen Gesellschaft Zürich Zürich 1963.

URStAZH = Urkundenregesten des Staatsarchivs des Kantons Zürich 1336-1460, bearb. von Dieter Brupbacher, Erwin Eugster, Martin Lassner, Urs Amacher, Peter Niederhäuser und Christian Sieber. 7 Bände, Zürich 1987–2007.

ZUB = Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, hsg. v. einer Commission der antiquarischen Gesellschaft Zürich, bearbeit von Dr. J. Escher und Dr. P. Schweizer Zürich 1888ff.

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Abkürzungen Archive und Bibliotheken:

KiGdeA Uster            Kirchgemeindearchiv Uster

PfrA Ulrichen Pfarrarchiv Ulrichen

StAAG           Staatsarchiv Aargau

StadtA Uster   Stadtarchiv Uster

StAZH            Staatsarchiv Zürich

StiAPf Stiftsarchiv Pfäfers

StiASG           Siftsarchiv St. Gallen

ZBZ    Zentralbibliothek Zürich


* Die Web-Publikationen zur Geschichte von Uster befinden sich auf der Homepage des Stadtarchivs www.Uster.ch/Stadtarchiv und auch bald auf www.castra.ch


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Zusammenfassung





Das rund 120 Seiten umfassende Jahrzeitbuch von Uster besteht aus drei Teilen, dessen wichtigster Teil der Kalender (1) der Jahrzeiten bildet, der auch Heiligentage, Kirchenfeste und Ablässe beinhaltet. Bei einer Jahrzeit handelte es sich um den Jahrestag, der nicht zwingend dem Todestag entspricht, eines Verstorbenen, dem in der Kirche einmal jährlich – allenfalls in einer Messe – durch Gebet und Fürbitten gedacht wurde. (2) Wie es die Urkunden und Notizen im ersten und dritten Teil des für Arme und Priester den Rhythmus des alltäglichen Lebens. (4) Nebst seiner besonderen Schönheit ist es eine wichtige Quelle zur Geschichte der Pfarrei Uster, welche auch die heutigen Gemeinden Greifensee und Volketswil umfasste, vom 14. bis beginnenden 16. Jh., da es Einblicke in das kirchliche und gesellschaftliche Leben der damaligen Dörfer erlaubt. (5) Dabei dokumentiert es auch die Bedeutung der Kirche und der lokalen Führungselite, (6) - auch deswegen, weil die Entstehung des Buches aus einem älteren teilweise nachzuvollziehen ist (7) - aber auch das historische (8) und politische Bewusstsein (9) der damaligen Zeit. Aus dieser Zeit blieben nebst dem Buche selbst auch Bauten und als jährliches Fest, der Uster Märt, erhalten. (10)


Das rund 120 Seiten umfassende Jahrzeitbuch von Uster besteht aus drei Teilen, dessen wichtigster Teil der Kalender der Jahrzeiten bildet, der auch Heiligentage, Kirchenfeste und Ablässe beinhaltet. Bei einer Jahrzeit handelte es sich um den Jahrestag, der nicht zwingend dem Todestag entspricht, eines Verstorbenen, dem in der Kirche einmal jährlich – allenfalls in einer Messe – durch Gebet und Fürbitten gedacht wurde. Wie es die Urkunden und Notizen im ersten und dritten Teil des für Arme und Priester den Rhythmus des alltäglichen Lebens. Nebst seiner besonderen Schönheit ist es eine wichtige Quelle zur Geschichte der Pfarrei Uster, welche auch die heutigen Gemeinden Greifensee und Volketswil umfasste, vom 14. bis beginnenden 16. Jh., da es Einblicke in das kirchliche und gesellschaftliche Leben der damaligen Dörfer erlaubt. Dabei dokumentiert es auch die Bedeutung der Kirche und der lokalen Führungselite, - auch deswegen, weil die Entstehung des Buches aus einem älteren teilweise nachzuvollziehen ist - aber auch das historische und politische Bewusstsein der damaligen Zeit. Aus dieser Zeit blieben nebst dem Buche selbst auch Bauten und als jährliches Fest, der Uster Märt, erhalten.


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10. Anhang – Seiten aus dem kalendarischen Teil des Jahrzeitbuches






 
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[2] Kläui, Uster, S. 84, entnimmt dies aus einer Urkunde des 16. Jh.s.

[3] ChSG 979. Ältere Belege sind fiktiv und als Rückblenden des 15. Jh.s in alte Zeiten zu betrachten. Vgl. hier weiter unten Kapitel 7. Beim Dekan von Uster handelt es sich kaum um den Vorsteher einer Priestergemeinschaft, wie die Chorherren am Grossmünster, sondern um jenen eines Dekanats, d. h. eines kirchlichen Verwaltungsbezirks, der mehrere Pfarreien umfasste. Das Bistum Konstanz war nämlich in Archidiakonate unterteilt, welche wiederum aus Dekanaten bestanden. – Vgl. zu 775 Burlet, Wie alt ist Uster? und zur Kirche Burlet, mittelalterliche Bauten, S. 3–10.

[4] StiASG, GG.2.T.1a) und b). ChSG 2496. – 1275 war der erste zuzuordnende Leutpriester von Uster ein Nobilis (Freiher) von Bonstetten, insofern damit nicht der Patronatsherr selbst gemeint ist. Die Kreuzzugssteuer für die Kirche Uster wurde 1275 nämlich vom Herr von Bonstetten eingezogen (Urbar und Rödel Nr. 61, S. 285.).

[5] StAZH, C II 10, Nr. 132. URStAZH Bd. 2, Nr. 2091. Vgl. ChSG 5173, 5198–5204 und 5435, alle zum 1369–1375 erfolgten Verkauf von Greifensee an die Grafen von Toggenburg, wobei dort (insbesondere in ChSG 5201) zur Urkunde von 1375 widersprüchliche Nachrichten zu entnehmen sind, zumal der Kirchensatz 1369 nicht in den Händen der Bonstetter wäre, sondern in jenen Rudolfs von Landenberg von Werdegg. Im übrigen stellt sich die Frage, ob der vorübergehende Übergang des Kirchensatzes Uster an die Bonstetter nicht nur mit Schulden, sondern auch mit der Erbschaft der Rapperswiler zusammenhing.

[6] StAZH, C II 12, Nr. 385. URStAZH Bd. 6, Nr. 8253.

[7] Für die Zeit von 1300 bis 1438 vgl. auch Kläui, Uster, 82–93.

[8] 4 Seiten sind verloren gegangen resp. herausgeschnitten worden, nämlich fol. 35-36.

[9] Damals war also „Jahrzeit“ ein sächliches Wort (neutrum): das Jahrzeit. Heute ist es feminin.

[10] Fol. 9. Bild und Textauszug weiter unten.

[11] Wie wir später sehen werden, handelt es sich hier – wie bei allen bisher genannten Jahrzeiten – um eine Abschrift aus dem alten Buch. Im alten Buch hatte man einen Jahrzeiteintrag verfasst und diesem später die Neuzuordnung des Zinses beigefügt.

[12] 1 Jahr = 365 Tage = 52 Wochen + 1 Tag = (52 x 7) + 1 = 364 + 1. Je nach Jahr stand der Buchtstabe A für einen anderen Wochentag, da eine Verschiebung von einem Tag jährlich stattfand. – Schaltjahre mit einem um einen Tag längeren Februar werden im Jahrzeibuch von Uster nicht berücksichtig. Der Februar wurde übrigens bei den Schaltjahren anders berechnet als heute: Es wird nicht der 29. Februar eingefügt, sondern zwischen den VI. (24. Februar) und V. Kalenden (25. Februar) die VIbis. Kalenden, so dass sich die Monatstage unserer Zählung alle um eins verschieben.

[13] Hegi, Jahrzeitenbücher, S. 199–200.– Kläui hat den Verlust nicht genannt und somit als vernachlässigbar betrachtet. Doch bleibt Unklar, ob die Blätter als Leerblätter schon bei Anlage des Buches, als die beinhalteten Urkunden ungültig wurden, später als leer gebliebene Blätter oder nach der Reformation samt Inhalt herausgeschnitten worden sind.

[14] 1 Viertel Kernen, das heisst im Zürcher Mass 20.7 Liter gedroschenes Getreide = 1 / 4 von 82,8 Liter resp. 1 / 4 von der oberen Einheit „Mütt“. Vier Mütt = 1 Malter Zürcher Mass = 333 Liter. 1 Malter Winterthurer Masse = 444 Liter! Diese Angaben stammen aus dem Glosser zum von Maag herausgegebenen Habsburger Urbar.

[15] Vgl. dazu weiter unten Kapitel 6, wo für die zweite Hälfte des 15. Jh.s tatsächlich ein Rodel belegt ist.

[16] Der Bezug auf die Vorfahren und auf deren Seelenheil z.B. in den Urkunden Hermanns (1350) und Pfaffhermanns (1382) auf S. 3–4.

[17] Die Angabe ist heikel, aber sinnvoll, um überhaupt einen Vergleich anstellen zu können. Schon nur eine grössere zeitliche Distanz zwischen der Stiftung des Adeligen Pfaffhermann und jener Gigers kann bedeuten, dass sich der Wert einer Stiftung geändert hatte.

[18] War keine Urkunde angefertigt worden, so konnte durchaus der Jahrzeiteintrag dessen Funktion erfüllen und Angaben beinhalten, die über eine eigentliche Jahrzeitstiftung gehen. Die Grenzen zwischen Eintrag und Urkunde sind fliessend. Beinhaltete ein Jahrzeiteintrag alle notwendigen Angaben, so hatte er selber schon fast den Charakter einer Urkunde, so dass eine solche nicht notwendig war.Es musste keine Urkunde erstellt werden resp. eine vorhandene Urkunde musste nicht unbedingt aufbewahrt werden.

[19] S. 3 (Vgl. auch StAZH, C I, Nr. 2528 resp. URStAZH Bd. 1, Nr. 824:Auszug von 1547) und Fol. 47v–48v.

[20] Fol. 17r. Die Passage gleicht sehr einem Herrschaftsurbar, d.h. einem Besitz- und Güterverzeichnis.

[21] Vgl. zu diesen Urkunden die Kapitel 6 und 7.

[22] Die insgesamt vier Notizen Hermanns befinden sich auf S. 3 unterhalb der Urkundenabschrift zu seiner Jahrzeitstiftung von 1350.

[23] StAAG, AA/4530 (Nekrolog von Hermetschwil), StiAPf, Cod. Fab. 1 (Liber Viventium) und Hugener, vom Necrolog zum Jahrzeitbuch.

[24] Um Klarheit zu schaffen, müsste das Jahrzeitbuch selbst bis ins letzte Detail untersucht und auswertet werden, aber auch weitere Schriften (Urkunden, Bücher etc.), welche in den Archiven unserer Gegend liegen.

[25] Gemeindearchivführer, S. 225.

[26] S. 1.

[27] Fol. 47v-48v. Dort auch: „ Item nach dem und vor gemelt ist, wie das ein l?tpriester die von Bœnstetten zø / ewigen ziten all sunnentag verk?nden sol an der kantzel in dem wuchbrieff / von des ?ber nutz wegen des obeschribnen hanflands: Der selb ?ber nutz / trifft so vil als ii fiertel kernen ewigs zins[es], das das selb hanfland so vil besser / ist ?ber die zins[en] darrumb es dem l?tpriester worden und ?bergeben ist. “

[28] Es stellt sich die Frage, ob die Leute der Landenberger, die Hörigen und Knechte, auch dabei waren, um für ihre Herren zu beten.

[29] Fol. 9 und die dazugehörigen, schon behandelten Jahrzeiten sowie die Urkunde auf S. 4.

[30] Fol. 56v–57r (12. Februar 1454), 57v (1469) und 54r–54v (1471/73) sowie S. 4. Gab es dazu noch ein ewiges Licht oder war dies das von den Landenberger gestiftete Licht? Mehr zur Finanzierung des Kirchenlichtes in der Auflistung beim Jahrzeiteintrag vom 31. Dezember (Fol. 46v). Vgl. gleich weiter unten Kapitel 4 über die Schenkung von Hermann, Pfaffhermans Vater, von 4 Mütt Kernen, damit die Lichter in dieser Kapelle ewig brennen (S. 3).

[31] S. 4 (Urkunde Hermanns 1350). 1469 sind es 30 Brote, welche aus einem Viertel Kernen zu backen sind (fol. 57v).

[32] Die hier getroffene Annahme, um sich der Sache anzunähern: 1 Viertel Kernen = 20.7 Liter ? 20.7 Kilo für 50 Brote. Ein Brot würde dann rund 400g wiegen, abzuziehen ist der Verlust beim Mahlen. Je nach Brotsorte bleiben ein Anteil Wasser und andere Zutaten im Brot, so dass es vielleicht 400–500g wiegt. – Fol. 9: der am genauesten formulierte Eintrag für Pfaffhermanns Stiftungen. S. 3: Urkunde Hermanns.

[33] Die Zinsen stammten mit Vorbehalt einer systematische Auswertung fast alle aus dem Territorium der Pfarrei (Zehnten im Wile, Muters Gut, Landenberger Gut in Greifensee, bei der Ziegelmühle etc.). Wahrscheinlich ist, dass der Acker „zu Gr•nigen im Tall“ Grüningen ZH meint.

[34] Die 4 anderen Mütt Kernen waren für vier Jahrzeiten gedacht, wovon der Kapplan wiederum je einen Viertel erhielt (also ein weiteres Mütt, so dass er gesamthaft 4 Mütt Kernen = 330 Liter Getreide einnahm!).

[35] Die materiellen Quellen sind Objekte, so auch Gebäude, welche gar keinen oder wenig Text beinhalten und zur Domäne der Archäologen gehören. Handelt es sich dabei um Kunstwerke und Architektur so kommt auch der Kunsthistoriker zum Zuge, während sich der Historiker um die Schriftquellen kümmert. Diese verschiedenen Domäne der Forschung überschneiden sich jedoch oft.

[36] Das Jahrzeitbuch geht jedoch bis 1099 und ins 13. Jh. zurück – vgl. weiter unten Kapitel 7 – und wurde offenbar noch nach der Reformation bezüglich der Zinsen weiter gebraucht, wie dies auf S. 5 eine Randnotiz von 1572 zeigt.

[37] Es handelt sich um einen im Kirchgemeindearchiv aufbewahrten Urteilsspruch im Streit zwischen dem Kloster Rüti als Patronatsherr und dem Leutpriester einerseits und den Kirchgenossen anderseits. Kapitel 6. – Es wäre zu prüfen, ob doch noch die eine oder andere Originalurkunde noch nicht aufzuspüren ist. Nicht mehr aktuelle Urkunden konnten aber durchaus vernichtet werden, was mit der Abschrift im Jahrzeitbuch schwieriger war, wenn man nicht Seiten herausreissen wollte.

[38] Jahrzeit Elisbabeths: Fol. 5v. – Ob nun die 5 Mütt und die 4 Mütt Kernen für den Unterhalt des St. Peterspfründers genügten hängt davon ab , wie teuer diese Tag und Nacht brennenden Lichter waren. Damals wurden Kerzen aus Bienenwachs erstellt und waren kein Massenprodukt. – Den Bau der St. Peterskapelle wollte Kläui, Uster, S. 84–85 mit Verweis auf S. 1 (Weihe und Ablässe des St. Petersaltars) auf das Jahr 1353 ansetzen. Doch ist dies falsch. Wie schon erwähnt, bestand die Kapelle vor 1340 und dürfte weitaus älter sein. 1353 ist eine Reliquienschenkung Ottos von Rinegg erfolgt. Von einem Bauvorhaben ist nirgends die Rede. Natürlich dürfen in den vor 1340 bis 1382 nachgewiesenen Aktivitäten der Landenberger Indizien für ein Bauvorhaben betrachtet werden. Doch ist ein solches explizit nirgends gemeint. Der Altar soll am 30. November 1099 gleichzeitig wie die Kirche geweiht worden sein und schon das Landenberger Grab beinhaltet haben, was jedoch der Sicht aus der Zeit von 1473.

[39] Fol. 5v: „Und das / ?brig brott sol / dann uff der von Landenberg / grab usteilt werden und[er] die armen / l?t, die da gegenw?rttig sind.“ Es ist anzunehmen, dass seit Gertrud alle Landenberger, die in Uster waren, hier in der St. Peterskapelle begraben wurden, ist aber nicht bei jedem einzelnen Familienmitglied belegbar. War Hermanns Vater, Hermann († 10.12.1306, hier fol. 44r), auch, schon hier begraben worden? Er ist nämlich an einer sich in Böhmen zugezogenen Krankheit verstorben.

[40] Damals mit dem Patrozinum des berühmten heiligen Gallus = St. Gallen.

[41] Fol. 5v: „Die obgenannten fr?w fr?w Elsbeth ist ouch gewesen stifft- / terin und anhaberin der erwirdigen kappell sant Peters altar in dieser kilchen. Ouch der kappell / ze Griffense. Den selben jetztgen[an]ten kapellen, ouch insunder disem erwirdigen gotzhuß sy vil / eren und gøtz gethan hautt – Es sye mit messgewand, mit kelchen, mit b•chern und mit andren / zierden, die man denn bruchen ist zø dem erwirdigen gotzdienst, das da nach h?tt by tag schin - / bar ist.“

[42] Kunstdenkmäler, S. 465–502 (Greifensee), 528 (Volketswil) und 532–33 (Hegnau).

[43] So z.B. auf fol. 28v (10. August), wobei gewisse Jahrzeiteinträge vor 1473, andere nach 1473 aufgezeichnet wurden. Vgl. dazu die schöne und sehr gründliche Publikation von Peter Surbeck (Surbeck, St. Blasius Niederuster).

[44] Vgl. auch die Zusammenfassung bei Kläui, Uster, S. 95–98.

[45] Kläui, Uster, S. 95–96.

[46] Fol. 56v–57r (12. Februar 1454).

[47] Fraglich ist, ob nun die grösseren Spenden aufgehoben werden sollten oder diese Bestimmung eine Präzisierung des Regelfalles darstellt.

[48] Fol. 57v.

[49] Fol. 50v–52r.

[50] Das Original befindet sich im KiGdeA Uster, I A. Vgl. Gemeindearchivführer, S. 224. Kläui, Uster, Fussnote 52, S. 441 nennt noch eine Urkunde vom Jahr 1472. Auch die Bonstetter Schenkungskurkunde spricht von einem Zins auf den vom Ritter Hans Schwend gekauften Weinzehnten von Nossikon, (Fol. 48r).

[51] Fol. 54r–54v.

[52] Fol. 47r.

[53] Das Buch ist auch in diesem Falle neu geordnet worden, insofern man nicht annehmen will, dass Weihe und Ablass für den St. Petersaltar in einem aus kleineren Seiten bestehenden Jahrzeitbuch sich anstatt auf Seite 1 schon auf Seite 3 befand. In beiden Fällen würde der 1. Dezember nicht auf den Ablass von 1418 – beim Verenenaltar wird auf S. 1 verweisen – Bezug nehmen, sondern sich auf jenen durch Bischof Gebhard zugunsten des St. Petersaltar gewährten Ablass beziehen. Der Ablass von 1418 war tatsächlich auf der ersten Seite eines aus dem 14. Jh. stammenden Buches.

[54] Der Gedankengang ist zum besseren Verständnis etwas überspitzt formuliert. – Streng genommen ist es nicht oder nur sehr schwer nachzuweisen, inwiefern das Jahrzeitbuch von 1473 ein neues Konzept umsetzt und inwiefern es ein solches aus dem alten Jahrzeitbuch übernimmt. Es dürfte sich dabei um eine Mischform handeln.

[55] Für Grossmünster kennt man für die Zeit um 1100 zwei Weihedaten, welche in der Abschrift des 14. Jh.s sehr kurz gehalten und das Datum, den Namen des Altars und den weihenden Bischof beinhalten (ZUB 245, 250 und 251), aber nichts mehr von den einzelnen Reliquien wissen. Für das 1064 geweihte Kloster Muri weiss der in der Mitte des 12. Jh.s schreibende Mönch die Reliquien von acht Heiligen zu nennen, während dem gegenüber die Kirche Uster laut Jahrzeitbuch als kleine Landkirche 1099 rund 25 Reliquien besessen hätte.

[56] Beck, Patrozinien, S. 123. Seltsamerweise scheinen die Publikationen zur Kirche Uster diese Dissertation nicht zu diskutieren.

[57] S. 2. Vielleicht schon vorher, was zu prüfen wäre.

[58] Derselbe Heinrich oder eher einer seiner Vorgänger wird einmal von der kaiserlichen Kanzlei in einer Zeugenliste als Grafen bezeichnet. Dies war ein Fehler oder es bezeugte, dass man in der kaiserlichen Kanzlei Heinrich als wichtige Persönlichkeit wahrnahm.

[59] Fol. 24v. Interessant wäre es, den Herzog auch in anderen Jahrzeitbüchern aufzuspüren und mit dem Eintrag von Uster zu vergleichen. Mir ist es unklar, wo und seit wann er überall verzeichnet ist.

[60] Kläui, Uster, S. 57–81.


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